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Doch kein Star-Trompeter! Stefan Mross und das Gutachten fürs Gericht

Berlin (ots)

Stefan Mross, jahrelang als das Wunderkind der
volkstümlichen Trompetenmusik gefeiert, ist entzaubert. "Stümperhaft"
und "rudimentärer Ausbildungsstand" - das sind zwei Einschätzungen
aus dem 159 Seiten umfassenden Gutachten von Prof. Max Sommerhalder
über die musikalischen Leistungen von Stefan Mross. Die
fachwissenschaftliche Begutachtung wurde im Mai 1999 vom Landgericht
Frankfurt im  Rechtsstreit zwischen dem Trompeter Alexandre Malempré
und Stefan Mross angeordnet. In dem Verfahren geht es unter anderem
um die Frage, ob in sechs Blasmusiktiteln die Trompetenstimme des
Klägers (Malempré) klar und erkennbar im Vordergrund steht und wie es
generell um die Trompetenkünste des Beklagten (Stefan Mross) bestellt
ist.
AKTE 01 liegt das offensichtlich sehr aufwendige Gutachten, das
erst in diesen Tagen fertiggestellt wurde, in Kopie vor. Darin
urteilt Prof. Max Sommerhalder, Dozent für Trompete an der
international renommierten Musikhochschule Detmold, unter anderem:
"Der Beklagte ist generell nicht fähig, eine hochwertige CD mit einer
eigenen Trompetenstimme zu produzieren (im Sinne von
'einzuspielen')." Über Stefan Mross' "Il Silencio", das er im Juli
2000 in der Musikhochschule Detmold vor dem Gutachter, auf eigenen
Wunsch, vorgetragen hat, sagt Prof. Sommerhalder: "In Anbetracht
dessen, dass 'Il Silencio' ein technisch und musikalisch
ausgesprochen leichtes Stück ist, das ein begabter 12jähriger
stilgerecht und einwandfrei spielen kann, kann Mross' Leistung in
diesem Titel nur als stümperhaft bezeichnet werden."
An einer anderen Stelle des Gutachtens heißt es: "Das Talent des
Beklagten für das Trompetenspiel kann als durchschnittlich bezeichnet
werden." Und: Der Ausbildungsstand, so Prof. Sommerhalder, "ist als
rudimentär zu bezeichnen, seine Technik wirkt autodidaktisch, feld-,
wald- und wiesenmäßig'".
Nach einem Konzert am Wochenende in Wuppertal befragt, wollte sich
Stefan Mross zu dem Gutachten nicht äußern. Auf die Frage des
AKTE-Reporters: "Haben Sie Ihre CDs alle selbst eingespielt",
antwortete Stefan Mross: "Ach Mann, das interessiert doch kein
Schwein mehr."
Rechtsanwalt Bernd Dietrich aus Münster/Westfalen, Anwalt von
Alexandre Malempré, zeigt sich zufrieden mit dem Gutachten: "Endlich
kann mein Mandant nicht mehr als Lügner und Hochstapler bezeichnet
werden." Malempré und sein Anwalt verlangen nun unter anderem, dass
Stefan Mross den Grand Prix der Volksmusik, überreicht 1989 durch
Karl Moik, zurückgeben muss.
Frei zur Veröffentlichung nur bei Quellenangabe AKTE 01/SAT.1
Mehr dazu am Dienstag, 13. März 2001, 22.15 Uhr in SAT.1
   AKTE 01/11 - REPORTER DECKEN AUF
   MODERATION: ULRICH MEYER
Rückfragen: 
Eva Bons
Tel.: (02227) 90 50 20
Rocco Thiede
SAT.1 Presse & PR
Tel.: (030) 2090-2386
Fax: (030) 2090-2337

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