Doch kein Star-Trompeter! Stefan Mross und das Gutachten fürs Gericht
Berlin (ots)
Stefan Mross, jahrelang als das Wunderkind der volkstümlichen Trompetenmusik gefeiert, ist entzaubert. "Stümperhaft" und "rudimentärer Ausbildungsstand" - das sind zwei Einschätzungen aus dem 159 Seiten umfassenden Gutachten von Prof. Max Sommerhalder über die musikalischen Leistungen von Stefan Mross. Die fachwissenschaftliche Begutachtung wurde im Mai 1999 vom Landgericht Frankfurt im Rechtsstreit zwischen dem Trompeter Alexandre Malempré und Stefan Mross angeordnet. In dem Verfahren geht es unter anderem um die Frage, ob in sechs Blasmusiktiteln die Trompetenstimme des Klägers (Malempré) klar und erkennbar im Vordergrund steht und wie es generell um die Trompetenkünste des Beklagten (Stefan Mross) bestellt ist.
AKTE 01 liegt das offensichtlich sehr aufwendige Gutachten, das erst in diesen Tagen fertiggestellt wurde, in Kopie vor. Darin urteilt Prof. Max Sommerhalder, Dozent für Trompete an der international renommierten Musikhochschule Detmold, unter anderem: "Der Beklagte ist generell nicht fähig, eine hochwertige CD mit einer eigenen Trompetenstimme zu produzieren (im Sinne von 'einzuspielen')." Über Stefan Mross' "Il Silencio", das er im Juli 2000 in der Musikhochschule Detmold vor dem Gutachter, auf eigenen Wunsch, vorgetragen hat, sagt Prof. Sommerhalder: "In Anbetracht dessen, dass 'Il Silencio' ein technisch und musikalisch ausgesprochen leichtes Stück ist, das ein begabter 12jähriger stilgerecht und einwandfrei spielen kann, kann Mross' Leistung in diesem Titel nur als stümperhaft bezeichnet werden."
An einer anderen Stelle des Gutachtens heißt es: "Das Talent des Beklagten für das Trompetenspiel kann als durchschnittlich bezeichnet werden." Und: Der Ausbildungsstand, so Prof. Sommerhalder, "ist als rudimentär zu bezeichnen, seine Technik wirkt autodidaktisch, feld-, wald- und wiesenmäßig'".
Nach einem Konzert am Wochenende in Wuppertal befragt, wollte sich Stefan Mross zu dem Gutachten nicht äußern. Auf die Frage des AKTE-Reporters: "Haben Sie Ihre CDs alle selbst eingespielt", antwortete Stefan Mross: "Ach Mann, das interessiert doch kein Schwein mehr."
Rechtsanwalt Bernd Dietrich aus Münster/Westfalen, Anwalt von Alexandre Malempré, zeigt sich zufrieden mit dem Gutachten: "Endlich kann mein Mandant nicht mehr als Lügner und Hochstapler bezeichnet werden." Malempré und sein Anwalt verlangen nun unter anderem, dass Stefan Mross den Grand Prix der Volksmusik, überreicht 1989 durch Karl Moik, zurückgeben muss.
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