Akte 04 - Reporter decken auf
Neue Gutachten untermauern Plagiatvorwürfe gegen Dieter Bohlen
Berlin (ots)
Moderation: Ulrich Meyer
Dieter Bohlen soll noch weitere Songs "geklaut" haben. Das ergaben Untersuchungen des Urheberrechtsexperten Prof. Dr. Paul Hertin aus Berlin. Seine Rechtsgutachten werden noch in dieser Woche der bereits gegen Dieter Bohlen ermittelnden Staatsanwaltschaft Berlin übergeben. Weder Dieter Bohlen noch sein Rechtsanwalt Götz Kiso standen für eine Stellungnahme zur Verfügung.
Die Redaktion AKTE 04 hatte in den vergangenen Wochen immer wieder Hinweise auf mögliche Plagiate bekommen und den renommierten Musik-Experten Paul Hertin damit beauftragt, verschiedene Kompositionen von Dieter Bohlen zu analysieren.
1. "You're not Lisa" (2002, Modern Talking) im Vergleich zu "Across the Universe" (1970, Lennon/McCartney)
2. "Heartbeat" (2003, Daniel Küblböck) im Vergleich zu "Disco Stomp" (1975, Hamilton Bohannon)
3. "Take me tonight" (2003, Alexander Klaws) im Vergleich zu "Ciao Ciao Bambina" (1959, Domenico Modugno)
4. "That´s love" (1994, Blue System) im Vergleich zu "Go West" (1979, Jacques Morall)
Nach sorgfältiger Prüfung ist Prof. Hertin in vier neuen Rechtsgutachten zu folgendem Ergebnis gekommen: Bei allen vier Songs liegt eine Urheberrechtsverletzung seitens Dieter Bohlen vor. Prof. Hertin stellt fest: "Bei allen vier Titeln ergibt sich ein dringender Plagiatsverdacht. Und über eventuelle Folgen muss jetzt das Gericht entscheiden."
Schon zwei Wochen zuvor hatte Hertin im Auftrag von AKTE 04 ein Gutachten zu Yvonne Catterfelds Song "Für Dich" angefertigt. Auch bei dieser Bohlen-Kompostion kommt der Experte zu dem Ergebnis, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Laut Prof. Hertin handelt es sich um eine Entlehnung aus dem Song "What if" des amerikanischen Komponisten, Sängers und mehrfachen Grammy-Gewinners Kenneth Edmonds ("Babyface").
Die jetzt durch die Sachverständigen-Gutachten festgestellte Häufung von Urheberrechtsverletzungen kommentiert Prof. Hertin mit den Worten: "Ich glaube nicht an Zufälle. Es wird Herrn Bohlen schwer fallen, vor Gericht glaubhaft zu machen, dass dahinter keine Absicht steckt." Die neuen Gutachten sollen ebenfalls an die Staatsanwaltschaft Berlin übergeben werden. Unter dem Aktenzeichen "3WiJs621/04" wird dort seit zwei Wochen gegen Dieter Bohlen ermittelt.
Die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von Kompositionen ist im Urheberrechtsgesetz geregelt. In Paragraph 108a heißt es: "(1) Handelt der Täter (...) gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. (2) Der Versuch ist strafbar."
Diese Meldung ist mit Quellenangabe AKTE 04 zur Veröffentlichung frei.
Eine Kopie der im Auftrag von AKTE 04 (Meta Productions GmbH) erstellten Gutachten, bzw. eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse, kann unter folgender Telefonnummer angefordert werden. (030) 61681-201
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