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Weisser Ring e.V.

Weisser Ring begrüßt europäische Opferschutzinitiative
Rahmenbeschluss des EU-Rates fordert Mitgliedsstaaten zum Handeln auf
Opferhilfsorganisation erwartet von Bundesregierung entscheidende Impulse

Mainz (ots)

In einem 12-Punkte-Programm zur Verbesserung des
Opferschutzes in Europa hat der Rat der Europäischen Union die
Mitgliedsstaaten jetzt nachdrücklich zur Schaffung ausreichender
nationaler Standards zur Unterstützung der Kriminalitätsopfer
aufgefordert.
Der Weisse Ring begrüßt diesen lange überfälligen Schritt auf dem
Weg zu mehr Opferschutz in Europa ausdrücklich. Die größte deutsche
Opferschutzorganisation hatte immer wieder auf die in vielen Ländern
der Europäischen Union kaum oder gar nicht vorhandenen
Opferhilfsstrukturen hingewiesen.
In dem am 22. März 2001, dem Europäischen Tag der
Kriminalitätsopfer, in Kraft getretenen Rahmenvertrag über die
Stellung des Opfers im Strafverfahren werden die Mitgliedsstaaten
aufgefordert, ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften anzugleichen,
um den Opfern von Straftaten, unabhängig davon, in welchem Land sie
sich aufhalten, ein hohes Schutzniveau zu bieten.
Die Bestimmungen dieses Rahmenbeschlusses enthalten auch
wesentliche Unterstützungsmaßnahmen für Opfer vor, während und nach
dem Strafverfahren, die die Folgen des Verbrechens abmildern können.
Dadurch soll insbesondere der Gefahr einer Sekundärviktimisierung
vorgebeugt und unnötiger Druck auf das Opfer vermieden werden. Eine
besondere Bedeutung wird dabei den nichtstaatlichen
Opferhilfseinrichtungen und ihrer vielschichtigen Unterstützung für
die Geschädigten vor, während und nach dem Strafverfahren eingeräumt.
Zu den wesentlichen Eckpunkten des Rahmenvertrages zur
Verbesserung des Opferschutzes in Europa zählen die Sicherstellung
von staatlichen Informationspflichten über gesetzliche und private
Hilfsmöglichkeiten sowie die Gewährung von
Wiedergutmachungsleistungen bereits im Rahmen des Strafverfahrens.
Die Mitgliedsstaaten der EU sind gehalten, ihre Rechts- und
Verwaltungsvorschriften gemäß der meisten Bestimmungen des
Rahmenbeschlusses bis zum 22. März 2002, bezüglich der europaweiten
Einführung des Täter-Opfer-Ausgleichs bis zum 22. März 2006 in Kraft
zu setzen.
Bis spätestens 22. März 2004 sollen erforderliche Maßnahmen
ergriffen sein, die den Opfern vergleichbare Informationsgarantien im
Strafverfahren zusichern, wie sie den Beschuldigten zustehen. Damit
verbunden ist auch die Gewährleistung eines unentgeltlichen Zugangs
der Opfer zur Beratung ihrer Rolle im Verfahren und gegebenenfalls
die Kostenübernahme eines Rechtsbeistandes, wenn sie als Parteien im
Strafverfahren auftreten.
Der Weisse Ring wird im Zusammenwirken mit den im Europäischen
Opferforum zusammen geschlossenen Opferhilfs-Organisationen die jetzt
konkret eingeleitete Verbesserung der Opferrechte konstruktiv
begleiten und deren Umsetzung zu den jeweiligen Fristen nachdrücklich
einfordern.
Von der Bundesregierung erwartet der Weisse Ring, den derzeit
durch verschiedene Initiativen von Bund und Ländern eingeleiteten
Wandel gesellschaftlicher Verantwortung gegenüber den Opfern von
Kriminalität und Gewalt konsequent fortzuführen.
Rückfragen:
Pressestelle:
Pressesprecher: 
Helmut K. Rüster
Weberstraße 16
55130 Mainz 
Tel. 06131/ 83 03 38
Fax 06131/ 83 03 45
e-mail:  info@weisser-ring.de
wr-online: www.weisser-ring.de

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