Weißer Ring fordert besseren Opferschutz im Strafverfahren
Bundesvorstand der größten deutschen Opferschutzorganisation tagte in Potsdam
Mainz (ots)
Im Vorfeld des Tages der Kriminalitätsopfer am 22. März diskutierte der Vorstand der bundesweiten Opferhilfsorganisation Weißer Ring in Potsdam aktuelle Fragen des Opferschutzes. Die Stärkung der Persönlichkeitsrechte der Geschädigten im Strafverfahren sei ebenso zwingend notwendig wie deutliche Verbesserungen bei der Schadenswiedergutmachung.
Es sei den Opfern nicht länger zuzumuten, zur Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche in aller Regel einen zweiten Prozessweg bestreiten zu müssen. Der Vorstand des Weißen Rings fordert deshalb die Gerichte nachdrücklich auf, die Ansprüche der Opfer über das im Strafgesetzbuch verankerte Adhäsionsverfahren bereits im Strafprozess sicherzustellen.
Der Landesbeauftragte des Weißen Rings für Brandenburg, Polizeipräsident a. D. Jürgen Lüth, kritisierte die geltenden Regelungen bei der Zuordnung eines vom Staat bezahlten Rechtsbeistandes für schwer betroffene Opferzeugen. Völlig unverständlich sei, dass davon vollendete Tötungsdelikte ausgeschlossen sind. Gerade bei Tötungsdelikten mit sexuellem Hintergrund bestehe in aller Regel ein ganz erhebliches Bedürfnis für die am Prozess teilnehmenden Hinterbliebenen, dass die Persönlichkeitsrechte des getöteten Opfers geachtet werden.
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