Bundesagentur für Arbeit legt Finanzbericht für das vierte Quartal und das Jahr 2007 vor
Nürnberg (ots)
Das Jahr 2007 war durch eine positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland gekennzeichnet, die so nicht vorherzusehen war. Ein starker Rückgang der Arbeitslosigkeit und die stetig ansteigende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung prägten die Situation am Arbeitsmarkt. Entsprechend wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwertannahmen von der Bundesregierung im Jahresverlauf mehrmals angepasst. Dies hatte maßgeblichen Einfluss auf das Finanzergebnis der Bundesagentur für Arbeit (BA). Entgegen der Haushaltsplanung, die mit einem Defizit von 4,3 Milliarden Euro abschloss, konnte die BA am Jahresende einen Überschuss in Höhe von 6,6 Milliarden Euro verbuchen. Mit dem Jahreswechsel 2006/2007 hatte der Gesetzgeber den Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung von 6,5 Prozent auf 4,2 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme hat die Einnahmebasis der BA beschnitten, aber nicht in dem Ausmaß, wie es eigentlich erwartet werden musste. Aus Beiträgen erwartete die BA für 2007 ein Einnahmeaufkommen von 30,9 Milliarden Euro; tatsächlich konnten mit dem Ergebnis von 32,3 Milliarden Euro über 1,3 Milliarden Euro mehr erzielt werden. Während die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung mit 6,5 Milliarden Euro wie geplant vereinnahmt werden konnte und die Verwaltungskostenerstattung des Bundes im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende leicht über der erwarteten Höhe von 2,2 Milliarden Euro ausfiel, blieben die sonstigen Einnahmen um knapp 90 Millionen Euro unter Plan. Im Bereich des Rechtskreises SGB III hat die Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahr um etwa 410.000 und damit um fast ein Viertel abgenommen. Der Rückgang half der BA, mehr als ein Fünftel der geplanten Ausgaben nicht leisten zu müssen. Die Ausgaben des Jahres 2007 beliefen sich auf insgesamt 36,2 Milliarden Euro. Für das Arbeitslosengeld waren im Haushalt 2007 21,8 Milliarden Euro eingeplant, wovon bis zum Jahresende 4,8 Milliarden Euro nicht benötigt wurden. Beim Ansatz für den Aussteuerungsbetrag wurde von 390.000 erstattungspflichtigen Übertritten von Arbeitslosengeld-Empfängern mit erschöpftem Arbeitslosengeldanspruch in den Rechtskreis SGB II ausgegangen. Der Ausgabebedarf wurde mit 4 Milliarden Euro kalkuliert, die Ausgaben beliefen sich aber nur auf 1,9 Milliarden Euro. Zusammen mit der bereits 2006 aufgebauten Rücklage verfügte die BA Ende 2007 nunmehr über insgesamt fast 18 Milliarden Euro. Dieses finanzielle Polster ließ es zu, dass der Beitragssatz zum 1. Januar 2008 erneut auf nun 3,3 Prozent gesenkt werden konnte. Außerdem soll Vorsorge für wirtschaftlich ungünstigere Zeiten getroffen werden. Die BA plant, einen Teil der Überschüsse in eine Liquiditätsrücklage - 9 Milliarden Euro - zu überführen, die bei schwieriger Arbeitsmarktlage eingesetzt werden kann, um notwendige Beitragssatzanhebungen möglichst zu vermeiden.
Der Quartalsbericht ist im Internet abrufbar unter: www.arbeitsagentur.de > Veröffentlichungen > Finanzinformationen
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