BA: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Das ändert sich für Bürger, Arbeitgeber und Träger
Nürnberg (ots)
Am 1.1.2009 tritt das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft. Damit werden die Förderinstrumente der Agenturen für Arbeit und Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der Arbeitslosengeld II-Bezieher reduziert, vereinfacht und flexibilisiert. Die wichtigsten Informationen für Bürger: Aus dem Vermittlungsbudget werden individuelle Hilfen zum (Wieder)einstieg in den Job gewährt. Darunter fallen zum Beispiel bekannte Leistungen wie Bewerbungs-, Reise- und Umzugskosten oder Ausgaben für die Beschaffung von Arbeitsbekleidung. Neu ist, dass bestimmte Nachweise (Gesundheitspass o.ä.) unbürokratischer finanziert werden können. Die Vermittlungsfachkräfte können mit den Leistungen aus dem Vermittlungsbudget individuell zuge-schnittene und schnelle Unterstützung geben und damit schneller helfen. Neu ist der Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschul-abschlusses. Die Agenturen für Arbeit werden dies bei Jugendlichen immer mit einer Berufsvorbereitungsmaßnahme und bei Erwachsenen mit einer be-ruflichen Weiterbildung kombinieren. Die wichtigsten Informationen für Arbeitgeber: Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeit-geber, analog zu den bisherigen betrieblichen Trainingsmaßnahmen, bleiben erhalten, auch wenn sich Name und Rechtsgrundlage ändern. Sie sind nun-mehr auf maximal vier Wochen begrenzt. Wenig genutzte und bürokratische Förderinstrumente wie der Einstellungszu-schuss bei Neugründungen, der Einstellungszuschuss bei Vertretung (Job-Rotation) und die Beitragsbefreiung von der Arbeitslosenversicherung bei Ein-stellung älterer Arbeitnehmer entfallen. Ebenso werden Zuschüsse zu den Ausbildungsvergütungen, wenn Auszubildende während der Arbeitszeit an Unterstützungen (z.B. ausbildungsbegleitende Hilfen) teilnehmen, nicht mehr gewährt.
Die wichtigsten Informationen für Träger: Der Rechtsanspruch für Erwachsene auf Nachholen des Hauptschulabschlus-ses wird durch die Agenturen für Arbeit immer in Kombination mit einer berufli-chen Weiterbildung realisiert. Träger sollten rechtzeitig entsprechende Maß-nahmen einrichten und zertifizieren lassen. Die neuen Maßnahmen zur "Aktivierung und Eingliederung" (§ 46 SGB III) werden in Kürze ausgeschrieben. Die Ausschreibungen sind im Internetange-bot der BA unter www.arbeitsagentur.de abrufbar. Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen und Berufsvorberei-tende Bildungsmaßnahmen sind längerfristig vertraglich gebunden. Die Ände-rungen werden deshalb erst im Herbst 2009 bzw. im Herbst 2010 wirksam. Vergabeverfahren starten also erst später.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen erteilen die Agenturen für Ar-beit.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet un-ter www.ba-audio.de.
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