BA setzt Grundsatzurteile um
Nürnberg (ots)
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wehrt sich gegen Vorwürfe, sie würde aktuelle Grundsatzurteile des Bundessozialgerichtes ignorieren. Die entsprechenden Aussagen der Vizepräsidentin des Kasseler Gerichtes, Frau Dr. Ruth Wetzel-Steinwedel, in der heutigen Presse sind nicht nachvollziehbar.
Frau Dr. Ruth Wetzel-Steinwedel hatte in einem jährlichen Pressegespräch gesagt, sie habe von der BA "gehört, dass viele Grundsatzentscheidungen aus dem Themenbereich der Grundsicherung für Arbeitslose in den Arbeitsagenturen nicht ankommen würden".
Dazu stellt die BA fest: Sämtliche Änderungen durch den Gesetzgeber oder höchstrichterliche Entscheidungen wurden und werden durch die BA umgesetzt, soweit sie in ihren Verantwortungs- und Aufgabenbereich fallen. Das gilt auch bei der Umsetzung des SGB II durch Arbeitsgemeinschaften, soweit Aufgaben der BA betroffen sind.
Die BA hat keinen Einfluß auf die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen, die kommunale Aufgaben und deren Umsetzung in den Arbeitsgemeinschaften betreffen, oder wenn zugelassene kommunale Träger ("Optionskommunen") verantwortlich sind.
Die BA arbeitet vertrauensvoll mit den Sozialgerichten zusammen und achtet jederzeit geltendes Recht und die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487
Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell