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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Hintergrund: Auswirkung der Neuausrich-tung der arbeitsmarktpolitischen Instrumen-te auf die Arbeitsmarktstatistik ab Mai

Nürnberg (ots)

Durch das Gesetz zur Neuausrichtung der
arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurde mit Wirkung zum 1. Januar 
2009 eine ganze Reihe von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten mit 
Auswirkungen auf die Arbeitsmarktstatistik verändert, abgeschafft 
oder neu gestaltet. Insbesondere wurden die neuen Maßnahmen zur 
Aktivierung und beruflichen Eingliede-rung nach § 46 SGB III 
geschaffen, die die positiven Elemente verschiedener früherer 
In-strumente zusammenfassen und ähnliche Förderkonzepte in neuen 
flexiblen Zusammen-hängen ermöglichen. Dadurch entfallen 
insbesondere:
- die Beauftragung von Dritten mit der Vermittlung (§ 37 SGB III 
alter Fassung),
- Aktivierungshilfen (§ 241 Abs. 3a SGB III alter Fassung),
- Personal-Service-Agenturen (§ 37c SGB III alter Fassung)
- und die Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (§ 48 SGB III
alte Fas-sung).
Diese Veränderung hat Auswirkungen auf die Arbeitsmarktstatistik, 
da bisher nur die Teil-nehmer an diesen Maßnahmen unterschiedlich in 
der Arbeitslosenstatistik erfasst wurden. So waren zum Beispiel die 
bundesweit rund 60.000 Personen in Eignungsfeststellungs- und 
Trainingsmaßnahmen nicht arbeitslos. Als arbeitslos erfasst waren 
hingegen die rund 200.00 Personen, die durch Dritte betreut wurden.
Die Gesetzesänderung hat somit Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit 
der Arbeitslosen-zahlen im Zeitverlauf und ihre Interpretation. In 
den Arbeitslosenzahlen treten diese Wir-kungen insbesondere ab dem 
Berichtsmonat Mai 2009 auf, weil die Bundesagentur für Arbeit (BA) 
seit Anfang Mai die IT-technischen Voraussetzungen zur 
Berücksichtigung der Gesetzesänderung umgesetzt hat. Für Neuzugänge 
in Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung wird 
nunmehr einheitlich der Grundsatz des § 16 Absatz 2 SGB III 
umgesetzt, dass "Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen 
nicht als arbeits-los gelten".
Für die Interpretation der Arbeitsmarktstatistik sind insbesondere 
folgende Wirkungen zu beachten:
- Die Teilnahme an Maßnahmen gemäß § 46 SGB III führt zum Teil zu 
einer (zu-sätzlichen) Entlastung der Arbeitslosigkeit. Die Höhe der 
Entlastung wird monatlich ermittelt.
- Die Vorjahresveränderung der Arbeitslosenzahlen sind durch diesen 
Sondereffekt verzerrt; negative Abstände werden kleiner und positive 
größer.
- Das Saisonbereinigungsverfahren kann derartige Gesetzesänderungen 
nicht be-rücksichtigen. Dies ist bei der Interpretation zu 
berücksichtigen.
Darüber hinaus ergeben sich statistische Effekte beim 
Vormonatsvergleich und den Be-wegungsdaten.
Die BA hat eine Vielzahl neuer Auswertungen aufgelegt, um eine von 
diesen Effekten un-beeinträchtigte Beobachtung des Arbeitsmarktes zu 
ermöglichen. Insbesondere werden Angaben zur Unterbeschäftigung in 
verschiedenen Abgrenzungen in die Arbeitsmarktbe-richterstattung 
aufgenommen; sie berücksichtigen die Entlastung der Arbeitslosigkeit 
durch den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente. Der Übergang 
auf die implizit ge-änderte Zählweise wird so im Zeitverlauf 
transparent dargestellt. Vertieft erläutert werden die Zusammenhänge 
in dem Methodenbericht "Umfassende Arbeitsmarktstatistik".
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet un-ter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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