BA: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Bezieher von Arbeitslosengeld II erleichtert
Nürnberg (ots)
Ab Juli 2009 wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit jedem Arbeitslo-sengeld II (ALG II) - Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersenden. Diese Bescheinigung kann di-rekt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übersandt werden. Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der Aufwand für die Leistungsbezieher.
Eine gesonderte Vorsprache in den Arbeitsgemeinschaften zum Zwecke der Erstellung von Mehrfertigungen der Bewilligungsbescheide oder Be-glaubigungen im Zusammenhang mit Befreiung von der Rundfunkgebüh-renpflicht ist damit nicht mehr erforderlich.
Diese Änderung basiert auf einer Neuregelung des Rundfunkgebühren-staatsvertrages. Bislang musste der GEZ im Original der ALG II - Be-scheid oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin ausschließlich die GEZ.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487
Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell