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Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Bezieher von Arbeitslosengeld II erleichtert

Nürnberg (ots)

Ab Juli 2009 wird die Bundesagentur für Arbeit
(BA) mit jedem Arbeitslo-sengeld II (ALG II) - Bewilligungsbescheid 
automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersenden. 
Diese Bescheinigung kann di-rekt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung
an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übersandt werden. Mit dem neuen 
Verfahren reduziert sich der Aufwand für die Leistungsbezieher.
Eine gesonderte Vorsprache in den Arbeitsgemeinschaften zum Zwecke
der Erstellung von Mehrfertigungen der Bewilligungsbescheide oder 
Be-glaubigungen im Zusammenhang mit Befreiung von der 
Rundfunkgebüh-renpflicht ist damit nicht mehr erforderlich.
Diese Änderung basiert auf einer Neuregelung des 
Rundfunkgebühren-staatsvertrages. Bislang musste der GEZ im Original 
der ALG II - Be-scheid oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin 
ausschließlich die GEZ.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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