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Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA: Schule und dann? Kindergeld für volljährige Kinder

Nürnberg (ots)

Mit dem Schulende, dem Beginn eines Studiums oder
einer Berufsausbildung fängt für viele Kinder ein neuer 
Lebensabschnitt an. Damit können sich auch Änderungen beim 
Kindergeldanspruch ergeben.
Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. 
Lebensjahres gezahlt.
Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. 
Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung
der Schulausbildung innerhalb der folgenden vier Monate
- ein Studium,
- eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule,
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
- eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als 
Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland
beginnen.
Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen gesetzlichen 
Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum 
Beginn des jeweiligen Dienstes.
Wenn in den vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung kein 
Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu
nachgewiesen werden. Dies kann durch schriftliche Bewerbungen, 
Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die 
Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der 
Berufsberatung der Agentur für Arbeit erfolgen.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld 
gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall 
benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.
Zu beachten ist, dass in all den genannten Fällen die 
Einkommensgrenze von 7.680 Euro netto für das Kind im Kalenderjahr 
nicht überschritten werden darf.
Vor dem 18. Geburtstag eines Kindes erhalten die 
Kindergeldberechtigten rechtzeitig von ihrer Familienkasse die 
Unterlagen für die jeweiligen Nachweise automatisch zugesandt.
Weitere Informationen sowie Merkblätter und Vordrucke zum Thema 
Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur 
Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 
01801-546337 (01801 -KINDER) angefordert werden.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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