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Bundesagentur für Arbeit (BA)

ALG II-Bescheide sind korrekt

Nürnberg (ots)

Aussagen darüber, die Bundesagentur für Arbeit
(BA) hätte über eine Million fehlerhafter Bescheide erstellt, sind 
falsch. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde das Kindergeld
ab Januar 2010 um 20 Euro je Kind angehoben. Das Kindergeld wird bei 
Empfängern von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") als Einkommen 
berücksichtigt. Das bedeutet, dass der Erhöhungsbetrag des 
Kindergeldes auf die laufenden Leistungen anzurechnen ist. Bei der 
vergangenen Kindergelderhöhung hatte die Bundesregierung eine 
Übergangsregelung beschlossen die es ermöglicht hat, auf eine 
Anrechnung bis Ende eines Bewilligungsabschnittes zu verzichten. Für 
die aktuelle Kindergelderhöhung gab es keine Übergangsregelung. Die 
BA ist verpflichtet, das geltende Recht korrekt umzusetzen.
Das Arbeitslosengeld II wird im Regelfall für sechs Monate 
berechnet und bewilligt. Es wird monatlich im Voraus gezahlt. 
Änderungen, die erst gegen Monatsende in der Grundsicherungsstelle 
bekannt werden, können deshalb immer erst nachträglich berücksichtigt
werden. Da das Wachstumsbeschleunigungsgesetz erst am 30. Dezember 
2009 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, konnte die Erhöhung des 
Kindergeldes in vielen Fällen noch nicht bei der Januar-Zahlung 
verrechnet werden. Daher kam es in vielen Fällen zu Überzahlungen. 
Nach geltendem Recht muss der überzahlte Betrag durch die Betroffenen
rückerstattet werden. "Die Überzahlung ist keinesfalls durch die 
Grundsicherungsstellen verschuldet. Aufgrund der sehr engen 
Zeitschiene im Gesetzgebungsverfahren war eine Überzahlung 
unumgänglich. Dafür bitten wir um Verständnis", so Heinrich Alt, 
Vorstand Grundsicherung. Die Frage, ob der Betroffene über den 
überzahlten Betrag schon verfügt hat, ist unerheblich. Die 
Grundsicherungsstellen haben zwingend einen Bescheid zu erteilen.
Insgesamt erhalten rund 1,3 Millionen Bedarfsgemeinschaften 
Kindergeld.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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