Jugendliche in der Grundsicherung: Mindestens 289 Euro pro Monat zur Verfügung
Nürnberg (ots)
Hinweis zur aktuellen Berichterstattung der "Saarbrücker Zeitung" und der "Frankfurter Rundschau" zum Lebensunterhalt von unter 25jährigen Hartz-IV-Beziehern: Den Jugendlichen bleiben nicht nur 135 Euro zum Leben pro Monat. Zu diesem Betrag muss in den meisten Fällen das Kindergeld von mindestens 184 Euro hinzugerechnet werden. Wer kein Kindergeld erhält, erhält den vollen Hartz-IV-Regelsatz (14 bis 17jährige: 289 Euro, 18 bis 24jährige: 306 Euro).
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter: www.twitter.com/bundesagentur.
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487
Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell