Arbeitsämter zahlen ab 1. August höhere Berufsausbildungsbeihilfe
Nürnberg (ots)
Ab 1. August erhalten Auszubildende eine höhere Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Die Bedarfssätze für den Lebensunterhalt von Auszubildenden und Teilnehmern an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und die Freibeträge bei der Einkommensanrechnung werden damit im Rahmen des Ausbildungsförderungsreformgesetzes pünktlich zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres angehoben.
Vor allem Auszubildende in den neuen Ländern profitieren von der neuen Regelung. Bislang lagen dort die Bedarfssätze für den Lebensunterhalt niedriger. Sie steigen jetzt auf West-Niveau . Bei beruflicher Ausbildung liegt der Bedarfssatz nun bei monatlich 865 DM. Für Teilnehmer von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, die auswärts untergebracht sind, wird ein Satz von 680 DM zugrunde gelegt; für diejenigen, die zu Hause wohnen, sind es 375 DM.
Auch bei der Einkommensanrechnung gibt es Verbesserungen. Grundsätzlich wird das eigene Einkommen des Auszubildenden und das Einkommen der Eltern und des Ehegatten auf die Bedarfssätze für die Ausbildung (wie z.B. Fahrkosten und Arbeitskleidung) und für den Lebensunterhalt (Unterkunft und Verpflegung) angerechnet, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt. Zukünftig wird dagegen das Kindergeld beim Einkommen nicht mehr angerechnet. Bei Teilnehmern an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen entfällt eine Einkommensanrechnung ab 1. August ganz.
Die Arbeitsämter zahlen Berufsausbildungsbeihilfe, um eine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung finanziell zu ermöglichen. Im Jahr 2000 haben 99.000 Auszubildende und Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen BAB erhalten; insgesamt hat die Bundesanstalt für Arbeit 1,4 Milliarden DM dafür ausgegeben.
BAB wird für die gesamte Dauer der Ausbildung gezahlt. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig, am besten vor Beginn der Ausbildung, bei der Berufsberatung gestellt wird.
Nähere Informationen gibt es bei der Berufsberatung im Arbeitsamt.
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