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Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA-Presseinfo Nr. 37: Integration erleichtern - Sprachliche Hürden abbauen

Nürnberg (ots)

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) setzt sich dafür ein, dass sich die BA und ihre Partner noch stärker für Menschen mit ausländischen Wurzeln engagieren. Es geht darum, ihnen in größerem Maß Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen und ihre Potenziale noch besser für den Arbeitsmarkt nutzbar zu machen.

Die BA und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) arbeiten bereits heute intensiv zusammen, wenn es darum geht, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu erhöhen, z. B. über Sprachförderungen. Seit Beginn des Jahres arbeiten die Bundesagentur und das Bundesamt im Rahmen des Modellprojekts "Early Intervention" zur frühzeitigen Heranführung von Asylbewerbern an den Arbeitsmarkt zusammen. Im Rahmen des Projekts werden Asylbewerber gezielt angesprochen und früh gefördert, um ihnen eine möglichst schnelle Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. An sechs Standorten des Pilotprojekts wurden Ende Juli 270 Asylbewerber als Teilnehmer betreut und beraten. Seit 1. September ist Berlin als siebter Standort einbezogen.

Um die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund weiter voranzubringen, besteht bei der Förderung von Sprachkursen, der Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse und bei der Qualifizierung noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Auf einer gemeinsamen Tagung im BAMF betonte Peter Clever, Vorsitzender des Verwaltungsrates der BA: "Die Belange der Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind, sind uns ein wichtiges Anliegen. Ihnen Perspektiven zu bieten und Hürden zu beseitigen muss unser vorrangiges Ziel sein. Gerade vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs müssen wir die Potenziale und Talente dieser Menschen viel besser erschließen und entwickeln. Insbesondere für unbegleitete Minderjährige und andere junge Erwachsene muss sehr frühzeitig der Beginn und die Beendigung einer Ausbildung rechtlich abgesichert werden. Asylverfahren dürfen nicht Lebensstillstand bedeuten."

Dabei spielt die Sprachkompetenz eine Schlüsselrolle. Zum Auf- und Ausbau dieser Kompetenzen stehen zwar verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung. Die Förderung muss aber nicht zuletzt angesichts der steigenden Zahlen an Flüchtlingen und Asylsuchenden und Zuwanderern aus EU-Staaten ausgebaut und verstetigt werden. Beispielsweise werden vom BAMF organisierte und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte berufsbezogene Deutschkurse angeboten. Da die Finanzausstattung des ESF in der nächsten Förderperiode geringer ausfallen wird, ist es aus Sicht der Projektpartner notwendig, jetzt die Weichen für ausreichend finanzielle Mittel und eine dauerhafte rechtliche Grundlage für berufsbezogene Deutschkurse für die Zukunft zu stellen. Der Präsident des Bundesamtes, Manfred Schmidt, betont in diesem Zusammenhang: "Neben der Mittelausstattung geht es auch um die Qualität und Passgenauigkeit der Sprachförderung: Einheitliche Qualitätsstandards sowie eine klare Ausrichtung an den konkreten Bedarfen der Betroffenen je nach ihren individuellen Lebenslagen sind unser gemeinsames Ziel."

Weitere Herausforderungen für die Zukunft gibt es bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Ausland. Trotz der komplexen Zuständigkeiten bei der Anerkennung konnte in diesem Punkt schon viel erreicht werden, z. B. durch die Bündelung der Zuständigkeiten bei den "Leitkammern" im Handwerk oder bei der "IHK Fosa". Außerdem bescheinigt ein Monitoring den beratenden Einrichtungen eine effektive Zusammenarbeit, insbesondere den Erstberatungsstellen des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung (IQ)", der Anerkennungs-Hotline des BAMF und der Arbeitsmarktberatung der Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern. Es gibt allerdings aus Sicht des BA Verwaltungsrates noch verschiedene Defizite, die vor allem die Zuständigkeit der Länder betreffen. Dabei geht es z. B. darum, bundesweit verlässliche und transparente Rahmenbedingungen und einheitliche Standards für die Beantragung und Durchführung der Anerkennungsverfahren zu schaffen. Wenn die hier bislang bestehenden Defizite behoben werden, könnten noch mehr Erfolge bei der Integration von Migrantinnen und Migranten in Arbeit und Gesellschaft erzielt werden. Zusätzliche Impulse werden ab 2015 durch den neuen Handlungsschwerpunkt des Förderprogramms IQ "Qualifizierung im Kontext des Anerkennungsgesetz" erwartet.

Weitere Erfolge versprechen sich die Experten durch die Ausweitung des Projekts "Early Intervention".

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

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Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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