Etat soll 54,124 Milliarden Euro umfassen
Nürnberg (ots)
Nach den Vorstellungen des Vorstandes soll der Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit für 2002 ein Volumen von 54,124 Milliarden Euro haben. Zum Ausgleich ist ein Zuschuss des Bundes von zwei Milliarden Euro vorgesehen. Einen entsprechenden Beschluss fasste das drittelparitätisch mit Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und öffentlicher Hand besetzte Gremium am Donnerstag in Nürnberg. Der Etat geht jetzt in den Verwaltungsrat, der am 16. November darüber zu beschließen hat. Die Bundesregierung muss ihn dann noch genehmigen.
Die Entscheidung im Vorstand kam gegen die Stimmen der Arbeitgeber zustande. Der amtierende Vorstandsvorsitzende Christoph Kannengießer, der die Arbeitgeber vertritt, hatte zuvor für eine restriktive Haushaltsgestaltung bei der Arbeitsmarktpolitik plädiert. Zumindest im Bereich der Arbeitslosenversicherung müsse ein Signal sinkender Lohnnebenkosten gegeben werden. Dies würde Vertrauen und Zuversicht in der Wirtschaft schaffen helfen. Für die Arbeitnehmerseite betonte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Ursula Engelen-Kefer, dass auch die Gewerkschaften das Ziel einer Senkung der Lohnnebenkosten nicht aus den Augen verlieren würden. Angesichts der Labilität der Wirtschaft habe die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zurzeit aber Priorität gegenüber Beitragssenkungen. Ohne eine Verstetigung der Arbeitsmarktpolitik gehe es jetzt nicht.
Der vom Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit aufgestellte Haushalt basiert auf von der Bundesregierung gesetzten ökonomischen Eckwerten. Die Wirtschaft wächst danach real um 1,25 Prozent; die Zahl der abhängig Beschäftigten um 0,1 Prozent. Jahresdurchschnittlich werden 3,893 Millionen Arbeitslose erwartet, 2,538 Millionen in den alten und 1,355 Millionen in den neuen Ländern.
An Arbeitslosengeld sind 25,154 Milliarden Euro veranschlagt.
Der Eingliederungstitel, in dem der Großteil der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung zusammengefasst ist und von dem knapp die Hälfte für die neuen Länder vorgesehen ist, soll, wie im letzten Jahr, 14,214 Milliarden Euro umfassen. Darin sind u.a. Leistungen wie berufliche Qualifizierung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen enthalten. Den Arbeitsämtern werden die hierfür insgesamt veranschlagten Haushaltsmittel zugeteilt. Die örtlichen Verwaltungsausschüsse entscheiden dann über die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Leistungsarten unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten. Die sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind auf 7,89 Milliarden Euro beziffert. Hierunter fallen beispielsweise die Strukturanpassungsmaßnahmen, das Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit, die Förderung selbstständiger Tätigkeit, das Kurzarbeitergeld sowie Pflichtleistungen zur Rehabilitation.
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