Verwaltungsrat stellt Etat für 2002 fest
Nürnberg (ots)
Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit hat am Freitag in Nürnberg den Haushalt für 2002 festgestellt. Der Etat hat ein Volumen von 54,124 Milliarden Euro. Zum Ausgleich ist ein Zuschuss des Bundes von zwei Milliarden Euro vorgesehen. Ausgaben und Zuschuss entsprechen etwa dem für 2001 zu erwartenden Ergebnis. Der Etat geht jetzt an die Bundesregierung zur Genehmigung.
Die Entscheidung im Verwaltungsrat kam gegen die Stimmen der Arbeitgeber und eines Ländervertreters zustande. Außerdem enthielt sich ein Land der Stimme. Die Arbeitgebervertreter hatten zuvor für Zurückhaltung bei der Haushaltsgestaltung der Arbeitsmarktpolitik plädiert. Zumindest im Bereich der Arbeitslosenversicherung müsse ein Signal sinkender Lohnnebenkosten gegeben werden. Dies würde Vertrauen und Zuversicht in der Wirtschaft schaffen helfen. Die Arbeitnehmerseite betonte, dass auch die Gewerkschaften das Ziel einer Senkung der Lohnnebenkosten nicht aus den Augen verlieren würden. Angesichts der Labilität der Wirtschaft habe die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zurzeit aber Priorität gegenüber Beitragssenkungen. Die Arbeitsmarktpolitik könne bei steigender Arbeitslosigkeit nicht zurückgefahren werden. Dies war auch die Meinung der Mehrheit der Vertreter der öffentlichen Bank.
Der Haushalt für 2002 basiert auf von der Bundesregierung gesetzten ökonomischen Eckwerten. Die Wirtschaft wächst danach real um 1,25 Prozent; die Zahl der abhängig Beschäftigten um 0,1 Prozent. Jahresdurchschnittlich werden 3,893 Millionen Arbeitslose erwartet, 2,538 Millionen in den alten und 1,355 Millionen in den neuen Ländern.
An Arbeitslosengeld sind 25,154 Milliarden Euro veranschlagt.
Für arbeitsmarktspolitische Maßnahmen enthält der Haushalt 2002 Ansätze in der Größenordnung des letzten Jahres. Der Eingliederungstitel, in dem der Großteil der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung zusammengefasst ist und von dem knapp die Hälfte für die neuen Länder vorgesehen ist, soll - wie im Vorjahr - 14,214 Milliarden Euro umfassen. Darin sind u.a. Leistungen wie berufliche Qualifizierung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen enthalten. Den Arbeitsämtern werden die hierfür insgesamt veranschlagten Haushaltsmittel zugeteilt. Die örtlichen Verwaltungsausschüsse entscheiden dann über die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Leistungsarten unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten. Die sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind auf 7,89 Milliarden Euro beziffert. Damit stehen im kommenden Jahr mehr Ausgabemittel zur Verfügung als im laufenden für den gleichen Leistungskatalog voraussichtlich eingesetzt werden . Hierunter fallen beispielsweise die Strukturanpassungsmaßnahmen, das Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit, die Förderung selbstständiger Tätigkeit, das Kurzarbeitergeld sowie Pflichtleistungen zur Rehabilitation. Das Anschlussunterhaltsgeld gehört nicht mehr hierzu, sondern ist ab 2002 den Entgeltersatzleistungen (Kapitel 4 des Haushaltsplanes) zugeordnet.
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