Arbeitsämter und Hauptzollämter erfolgreich im Kampf gegen illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch
Nürnberg (ots)
Arbeitsämter und Hauptzollämter sind auch im Jahr 2001 entschlossen gegen Gesetzesverstöße infolge illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch vorgegangen. Die Aktivitäten konzentrierten sich in erster Linie auf schwerwiegende Verstöße, die regelmäßig mit aufwändigen Ermittlungen verbunden sind. In Folge der getroffenen Feststellungen wurden Geldbußen in einer Gesamthöhe von 119 Millionen EUR verhängt. Darüber hinaus wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Trend zu strafbarem Verhalten setzte sich leider auch im Jahr 2001 weiter fort. So lagen bei 69.000 der festgestellten Verstöße Hinweise auf Straftaten vor.
Ein Schwerpunkt der Prüfungs- und Ermittlungstätigkeit lag wie in den Vorjahren im Baubereich. Durch umfangreiche und intensive Ermittlungen konnten vielfältige Verschleierungstaktiken aufgedeckt werden. Wegen Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurden insgesamt Geldbußen in Höhe von 53 Millionen EUR festgesetzt. Aber nicht nur der Baubereich wird regelmäßig überprüft. Auch in anderen Branchen ermitteln die Mitarbeiter der Arbeitsämter oder der Hauptzollämter. So konnten im vergangenen Jahr insbesondere auch im Transportgewerbe schwerwiegende Rechtsverletzungen aufgedeckt und geahndet werden.
Aufgrund von Ermittlungen der Hauptzollämter wurden gegen 3.700 Arbeitgeber aus der Baubranche und gegen 1.700 Arbeitgeber aus anderen Bereichen Strafverfahren eingeleitet. In den daraus resultierenden Gerichtsverfahren wurden rd. 2,5 Millionen EUR an Geldstrafen sowie Haftstrafen in einem Gesamtumfang von rd. 200 Jahren verhängt.
Im Jahr 2001 wurden zudem zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsgenehmigungsrecht und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aufgedeckt. Wegen illegaler Ausländerbeschäftigung wurden durch die Arbeitsämter im vergangenen Jahr Geldbußen in Höhe von insgesamt 25 Millionen EUR ausgesprochen und in 10.000 Fällen Strafanzeige erstattet. In 2.400 Fällen wurden Geldbußen wegen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung in Höhe von insgesamt 14 Millionen EUR verhängt, in 370 Fällen mussten Strafanzeigen erstattet werden.
Leistungsmissbrauch stellt nach wie vor den größten Anteil der aufgedeckten Fälle dar. Die Summe der festgesetzten Geldbußen macht jedoch wegen des verhältnismäßig niedrigeren Bußgeldrahmens nur einen kleinen Teil aus. Mit Geldbußen ahndeten die Arbeitsämter 132.000 Fälle (14 Millionen EUR ). In 36.000 Fällen bestand Straftatverdacht. Durch das Computer-Abgleichsverfahren zwischen der Leistungsempfängerdatei der Bundesanstalt für Arbeit und den von den Arbeitgebern gemeldeten Daten zur Sozialversicherung (DALEB) konnten zudem Überzahlungen in Höhe von über 50 Millionen EUR aufgedeckt und zurückgefordert werden.
Die Zollverwaltung und die Arbeitsverwaltung werden auch weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, Zuwiderhandlungen im Bereich illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch einzudämmen. Im Bereich der Zollverwaltung wurden die Arbeitsbereiche zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung bei den Hauptzollämtern personell erheblich verstärkt und organisatorisch effizienter ausgestaltet. Die Beschäftigten werden durch die ebenfalls ausgebaute Informations- und Koordinierungszentrale zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung (InKo - BillBZ) in Köln unterstützt und werden von dort zusätzliche Impulse für die Prüf- und Ermittlungstätigkeit erhalten.
Die Bundesanstalt für Arbeit hat ihre zur Missbrauchsbekämpfung eingesetzten 2.900 Mitarbeiter neu organisiert und intensiv geschult. Alle Arbeitsämter verfügen jetzt über eigene Einheiten.
Neben der Verfolgung und Ahndung von Verstößen bemüht sich die Bundesanstalt für Arbeit verstärkt um Aufklärung und Information, um gesetzeswidrige Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen. Zur Zeit läuft eine bundesweite Informationskampagne unter dem Titel "Legal. Illegal. Nicht egal!" mit Inseraten, Plakaten, Broschüren und einem Internet-Informationsangebot unter www.arbeitsamt.de/illegal.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
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