Reform der Arbeitsvermittlung und der Bundesanstalt für Arbeit / Arbeitsministerin Stewens und BA-Vorstandsvorsitzender Gerster: Private Arbeitsvermittler sind sinnvolle Ergänzung zu Arbeitsämtern
Nürnberg (ots)
"Der verstärkte Einsatz privater Arbeitsvermittler ist eine sinnvolle Ergänzung zu den öffentlich-rechtlich organisierten Arbeitsämtern. Privatwirtschaftliche Konkurrenz stellt für öffentliche Einrichtungen einen starken Anreiz zur Steigerung der eigenen Dienstleistungsqualität dar. Durch zügige Reformen muss die Vermittlung als "Kerngeschäft" der Arbeitsämter effizienter und passgenauer gestaltet werden". Hierin stimmten am Donnerstag Bayerns Arbeitsministerin Christa Stewens und der Vorsitzende des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeit, Florian Gerster, bei einem Gespräch in Nürnberg überein. Gegenstand der Unterredung waren die Reform der öffentlichen Arbeitsvermittlung und die zukünftige Struktur der Bundesanstalt.
Stewens sprach sich dabei für die Wiedereinführung der Erlaubnispflicht für Privatvermittler aus, um der Gefahr von Missbrauch vorzubeugen. "Die Zuständigkeit für die Erteilung der Erlaubnis darf allerdings nicht mehr bei den Arbeitsämtern liegen, da diese ihre eigene Konkurrenz zulassen müssten", so die Ministerin. Gerster setzte sich für eine Zertifizierung der privaten Arbeitsvermittler durch deren eigene Verbände ein. "Zunächst sollte auf eine Selbstverpflichtung zu seriöser Arbeit gesetzt werden, bevor neue bürokratische Hürden aufgebaut würden", sagte Gerster.
Gerster und Stewens erklärten, die Arbeitsämter müssten sich in Zukunft mehr auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren. Neben der Vermittlung gehöre dazu die Gewährung von Lohnersatzleistungen und die aktive Arbeitsmarktpolitik. Die Unternehmen müssten ihre freien Stellen auch wirklich den Ämtern mitteilen und sie in Zukunft auch mehr als bisher mit älteren Arbeitslosen besetzen.
Stewens sprach sich für den Erhalt und die funktionale Aufwertung der Landesarbeitsämter als wichtige Koordinations- und Servicestellen aus. Was die zukünftige Funktion der Landesarbeitsämter betreffe, müsse man, so Gerster, ergebnisoffen prüfen. Er sähe zwar grundsätzlich die Notwendigkeit einer Verzahnung bundes- und landesweiter Strukturen im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Für die bisherigen Verhältnisse könne es aber keine Ewigkeitsgarantie geben.
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