60.000 Kurzarbeiter wegen Hochwassers
Nürnberg (ots)
Das von der Bundesregierung aufgelegte Sonderprogramm zur Finanzierung der Sozialversicherungsbeträge bei hochwasserbedingter Kurzarbeit ist erfolgreich angelaufen. Bis zum 15. September 2002 haben bei den Arbeitsämtern rund 7.000 Betriebe Anzeigen über hochwasserbedingte Arbeitsausfälle erstattet. Danach sind infolge des Hochwassers rund 60.000 Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen, Arbeitslosigkeit wird vermieden.
Die Arbeitgeber werden unmittelbar finanziell entlastet. Sie müssen die Sozialversicherungsbeiträge für diejenigen, die Kurzarbeit leisten und Kurzarbeitergeld erhalten, nicht mehr überweisen. Die Bundesanstalt überweist die Sozialversicherungsbeiträge direkt an die Krankenkassen als Einzugsstellen. Sollten Arbeitgeber die Beiträge für den Monat August bereits abgeführt haben, erhalten sie diese von der Bundesanstalt zurück.
Die Bundesanstalt für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass ab dem Monat September ausschließlich die Arbeitsämter die Beiträge für hochwasserbedingte Kurzarbeit in den Betrieben an die jeweiligen Einzugsstellen zahlen. Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen an Arbeitgeber durch die Bundesanstalt ist für den Monat September 2002 und die sich anschließenden Folgemonate ausgeschlossen.
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