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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Weniger Widersprüche und Klagen in der Grundsicherung // BA-Presseinfo Nr. 03

Nürnberg (ots)

   -	Zahl der Widersprüche und Klagen im Jahr 2018 gesunken -	
Widerspruchsquote in gemeinsamen Einrichtungen bei maximal 2,5 
Prozent

Im Jahr 2018 wurden im Rechtsbereich des SGB II 600.000 Widersprüche und 105.100 Klagen eingereicht. Das waren 39.000 Widersprüche bzw. 6.400 Klagen weniger als im Jahr 2017. Im selben Zeitraum ist auch die Zahl der Regelleistungsberechtigten um 262.000 auf 5,8 Millionen gesunken.

Widerspruchs- und Klagequoten gering

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 302 gemeinsamen Einrichtungen - also Jobcenter, die von der BA und der Kommune in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden - ermittelt werden. Im Jahr 2018 haben diese 20,3 Millionen Leistungsbescheide versandt. Dagegen wurden 498.000 Widersprüche und 84.600 Klagen eingereicht. Rechnerisch wurde somit gegen maximal 2,5 Prozent der Bescheide Widerspruch eingelegt. Das hängt damit zusammen, dass gegen einen Bescheid auch mehrere Widersprüche eingelegt werden können. Die Quote ist deswegen überzeichnet. Gegen 0,4 Prozent der Bescheide wurde geklagt.

Gründe für Widersprüche und Klagen

Daten zu Widerspruchsgründen liegen für alle Jobcenter - also sowohl für die gemeinsamen Einrichtungen mit BA-Beteiligung als auch für die kommunalen Jobcenter - vor. Rund ein Fünftel der Widersprüche richtet sich gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide. Diese Bescheide werden verschickt, wenn etwa Einkommen in wechselnder Höhe anfällt und der Leistungsanspruch nachberechnet werden muss. Gegen diese Bescheide werden die meisten Widersprüche eingelegt.

Auf den Plätzen zwei und drei folgen Bescheide zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie für bewilligte Kosten der Unterkunft. Gründe hierfür sind vor allem die äußerst komplexe und detaillierte Gesetzeslage und die zum Teil unterschiedliche Rechtsprechung in den Bundesländern. Die Widersprüche gegen Sanktionen sind mit einem Anteil von sieben Prozent relativ gering.

Auch Klagen werden am häufigsten gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide eingereicht. Es folgen Klagen gegen bewilligte Kosten der Unterkunft und die Anrechnung von Einkommen sowie. Klagen gegen Sanktionen sind mit einem Anteil von vier Prozent eher selten.

Erledigte Widersprüche und Klagen

Die Jobcenter haben im letzten Jahr über rund 611.800 Widersprüche entschieden. Nahezu zwei Drittel aller Widersprüche wurden im vergangenen Jahr durch die Jobcenter zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen. Rund 214.000 Widersprüchen wurde ganz oder teilweise stattgegeben. Davon führten bei knapp 40 Prozent nachgereichte Unterlagen, die den Jobcenter bislang nicht vorlagen, zu einer neuen Entscheidung. Bei einem Drittel der Stattgaben - nicht aber einem Drittel der Widersprüche - wurde die Entscheidung verändert, weil das Gesetz fehlerhaft angewendet wurde.

Im letzten Jahr wurden rund 110.300 Klagen abgeschlossen. Rund 60 Prozent wurden abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, 40 Prozent der Klagen führten zu einer neuen Entscheidung. Die meisten werden ohne Urteil erledigt - häufig deswegen, weil bislang fehlende Unterlagen im Klageverfahren nachgereicht werden. Von den 110.300 abgeschlossenen Klagen wurden nur 8,5 Prozent mit Urteil oder Beschluss stattgegeben.

Weitere statistische Informationen unter: Widersprüche und Klagen SGB II

Weitere Informationen finden Sie im Mediendienst der Bundesagentur für Arbeit.

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Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

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