"Keine Zweiklassengesellschaft im Arbeitsamt"
Nürnberg (ots)
"Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) betreibt keine gesetzwidrige Geschäftspolitik. Sie tut das ihr Mögliche, um die Arbeitslosigkeit trotz der ungünstigen Konjunktur in Grenzen zu halten und beachtet dabei die gesetzlichen Vorgaben". Mit diesen Worten hat Heinrich Alt, das für das operative Geschäft der BA zuständige Vorstandsmitglied, am Montag entsprechende Vorwürfe der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Dr. Ursula Engelen-Kefer in der Neuen Osnabrücker Zeitung zurückgewiesen. Nach Darstellung von Engelen-Kefer will die BA beim teuren Arbeitslosengeld sparen und deshalb alle diejenigen in Weiterbildungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen stecken, die einen langen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
"Jeder Arbeitslose erhält das Angebot, dass er braucht, um in den Arbeitsmarkt vermittelt werden zu können", sagte Alt. Eine Zweiklassengesellschaft im Arbeitsamt gebe es nicht. Wie er weiter ausführte, stehen in diesem Jahr 21,5 Milliarden Euro für Arbeitsförderung zur Verfügung. Mit dem Geld könnten eben so viele Arbeitslose gefördert werden wie im letzten Jahr. Es gäbe aber zum Teil andere Maßnahmen, weil die traditionellen Instrumente in vielen Fällen nicht zum Erfolg geführt hätten. Angewendet werde die jeweils Erfolg versprechendste und kostengünstigste Fördermaßnahme. Berufliche Weiterbildung sei beispielsweise besonders erfolgreich, wenn die Arbeitslosigkeit noch gar nicht eingetreten sei oder erst kurz dauere, bei Langzeitarbeitslosen hätten sich dagegen betriebliche Trainingsmaßnahmen als besonders wirksam erwiesen.
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