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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Früher melden - schneller vermitteln
Umfassende Informationskampagne zur rechtzeitigen Arbeitssuche

Nürnberg (ots)

- Meldepflicht nun bereits nach Kenntnis des Kündigungszeitpunktes
   - Zeitraum vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses aktiv nutzen
   - Bei verspäteter Meldung kann Arbeitslosengeld gekürzt werden
Mit einer umfassenden Informationskampagne begleitet die
Bundesanstalt für Arbeit die zum 1. Juli 2003 in Kraft tretenden
Neuregelungen zur frühzeitigen Arbeitssuche. Neben einer breit
angelegten Anzeigenkampagne in Fachzeitschriften und
Informationsmedien der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie
ausgewählten Publikationen der Arbeitsämter werden umfassende
Informationen über verschiedene Kanäle bereitgestellt.
Die Aufnahme einer neuen Beschäftigung ist in der Regel leichter
ohne Phase der Arbeitslosigkeit möglich. Gleichzeitig gestaltet sich
die Arbeitssuche umso schwieriger, je länger die Arbeitslosigkeit
andauert. Deshalb ist ein wichtiges Ziel dieser Neuregelung,
insbesondere die Zeit vor der Beendigung eines
Beschäftigungsverhältnisses für eine aktive Arbeitssuche intensiver
zu nutzen.
Um dies zu gewährleisten, müssen sich versicherungspflichtige
Personen nun bereits persönlich als arbeitssuchend melden, wenn sie
zwar noch beschäftigt sind, jedoch den Zeitpunkt der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses kennen.
Die Regelung tritt für alle Personen in Kraft, die meldepflichtig
sind und die nach dem 1. Juli 2003 von der Beendigung ihres
Arbeitsverhältnisses erfahren. Sie müssen sich in einem solchen Fall
innerhalb von sieben Kalendertagen, nachdem sie vom Zeitpunkt der
Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erfahren haben, persönlich beim
Arbeitsamt als arbeitssuchend melden. Geschieht dies nicht, wird das
Arbeitslosengeld gekürzt. In Einzelfällen, wenn ein Arbeitnehmer
glaubhaft machen kann, dass ihm eine persönliche Meldung als
Arbeitssuchender nicht möglich war und er sich am Tage nach der
Beseitigung dieses Hindernisses bei einem Arbeitsamt meldet, wird von
solchen Sanktionen abgesehen.
Mit den jetzt nach § 37b SGB III vorgenommenen Änderungen soll die
Eingliederung eines Arbeitssuchenden beschleunigt, die Phase der
Arbeitslosigkeit verkürzt und im Idealfall eine Arbeitslosigkeit
sogar vollständig vermieden werden.

Rückfragen bitte an:

Bundesanstalt für Arbeit
Pressereferat
Tel. (0911) 179-2218

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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