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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Über eine Million Kindergeldfälle wechseln in die Zuständigkeit der Familienkasse der Bundesagentur // BA-Presseinfo Nr. 38

Nürnberg (ots)

Seit dem 1. Januar 2017 können über 17.000 Familienkassen in deutschen Behörden die Bearbeitung ihrer Kindergeldfälle an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (FamKa BA) übertragen. Im Juli 2020 wurde nun ein wichtiger Meilenstein erreicht: Für über eine Million Kinder wechselte die Zahlung des Kindergeldes in die Verantwortung der FamKa BA. Bis Ende 2016 war jede Behörde des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern, Gemeinden sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts eigenverantwortlich zuständig, Kindergeld an ihre Beschäftigten auszuzahlen. Mit dem "Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes" leitete die Bundesregierung zum 1. Januar 2017 eine große Strukturreform in Deutschland ein, um den hohen Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Eine Million Kindergeldfälle: Über 13.800 Behörden des öffentlichen Dienstes übertragen ihre Zuständigkeiten an die FamKa BA

Nicht alle öffentlichen Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Kindergeldfälle an die FamKa BA zu übergeben. Deswegen hat die FamKa BA nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Projekt eingerichtet, um alle Behörden des öffentlichen Dienstes zu kontaktieren. Über 17.000 Behörden hat die FamKa BA mittlerweile angesprochen und über ihre attraktiven Angebote und Dienstleistungen informiert. In den ersten Jahren der Verwaltungsreform nutzten überwiegend kleine Institutionen des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit, ihre Kindergeldbearbeitung abzugeben. Inzwischen übertragen auch große Landesfamilienkassen mit über 200.000 Kindern die Kindergeldbearbeitung. Über 13.800 Behörden haben sich bereits für diesen Weg entschieden. Zum 1. Juli 2020 ist ein erster Meilenstein erreicht: Über eine Million Kindergeldfälle aus dem öffentlichen Dienst wechselten in die Zuständigkeit der FamKa BA.

Die Reform bringt Vorteile für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und deren Kindergeldberechtigte

"Der beste Wechsel ist der, den die Kindergeldberechtigten bei der Zahlung des Kindergeldes gar nicht bemerken," sagt der Leiter der FamKa BA, Karsten Bunk. "Wir haben es bei jeder Übergabe geschafft, die laufenden Kindergeldzahlungen nicht zu unterbrechen und die Familien nicht mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten. Jetzt können alle Familien von unseren Services profitieren. Und: Auch die abgebenden Behörden sind sehr zufrieden.", so Bunk. Ein großer Vorteil der Reform für die Kindergeldberechtigten ist, dass sie vom breiten Serviceangebot der FamKa BA profitieren können. Dazu zählen auch alle Onlineangebote unter www.familienkasse.de: Kunden können Anträge stellen, Änderungen mitteilen sowie Bescheinigungen und Dokumente hochladen. Geringverdienende Eltern und Alleinerziehende können darüber hinaus einen möglichen Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ) geltend machen. Neben dem Kindergeld wird auch diese Familienleistung durch die FamKa BA ausgezahlt. Und auch hier lassen sich Anträge unter www.kinderzuschlag.de online erledigen. Eine erste Prüfung, ob Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen könnte, lässt sich in wenigen Schritten mit dem KiZ-Lotsen durchführen. Nicht zuletzt profitieren die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes vom Zuständigkeitswechsel: Deren Familienkassen entstehen nach der Abgabe an die FamKa BA keine Kosten mehr für die Kindergeldbearbeitung.

Wann ist die Reform der Familienkassenlandschaft abgeschlossen?

Familienkassen des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene müssen ihre Kindergeldbearbeitung verbindlich bis Ende 2021 abgeben. Auch das Bundesverwaltungsamt, die größte Bundesfamilienkasse, hat jetzt seine Abgabebereitschaft signalisiert. Damit könnten wieder enorme Strukturkosten im Bundeshaushalt eingespart werden. Hier muss aber erst noch das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer zustimmen. Der Bund insgesamt würde damit zu Vorbild einer umfassenden Strukturreform.

Im Bereich der Länder und Kommunen können Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes auch nach Ende des Jahres 2021 ihre Kindergeldfälle übertragen. Die BA hat hierfür mit modernen technischen Lösungen und IT-Schnittstellen die Voraussetzungen geschaffen. Die FamKa BA unterstützt die abgebenden Institutionen und die Personalverantwortlichen bei einer reibungslosen und unkomplizierten Übergabe.

Weitere Informationen zur Familienkassenreform unter www.arbeitsagentur.de/institutionen/familienkassenreform.

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Bundesagentur für Arbeit
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Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

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