Nicht nur Arbeitnehmer müssen sich frühzeitig arbeitsuchend melden
Nürnberg (ots)
Die seit dem 1. Juli geltende Regelung, sich bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt zu melden, betrifft nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen gekündigt worden ist, sondern auch andere Personengruppen, die Anspruch auf Lohnersatzleistungen haben. Hierauf hat heute die Bundesanstalt für Arbeit nochmals hingewiesen.
Auch Wehr- und Ersatzdienstleistende, Jugendliche in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und Auszubildende in außerbetrieblichen Einrichtungen müssen sich unverzüglich persönlich beim Arbeitsamt melden, nachdem sie erfahren haben, wann ihr derzeitiges Versicherungsverhältnis endet.
Auch für Bezieher von Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld oder von Erwerbsminderungsrenten trifft dies zu. Ebenso müssen Bezieherinnen von Mutterschaftsgeld und Erziehende von Kindern bis zum dritten Lebensjahr die neue Vorschrift beachten, wenn sie unmittelbar vor der Erziehungszeit gegen Arbeitslosigkeit versichert waren oder Lohnersatzleistungen bezogen haben.
Bei längerer Dauer solcher Versicherungszeiten reicht es aus, wenn der Versicherte sich spätestens drei Monate vor dem voraussichtlichen Ende beim Arbeitsamt meldet - im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die sich unverzüglich melden müssen, sobald sie wissen, wann ihr Beschäftigungsverhältnis endet.
Erfolgt eine Meldung nicht rechtzeitig, muss das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld kürzen. Nur wenn die betroffene Person glaubhaft machen kann, dass eine persönliche Meldung nicht rechtzeitig möglich war, kann das Arbeitsamt von Sanktionen absehen.
Die Bundesanstalt für Arbeit weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die frühzeitige Meldung und rechtzeitige aktive Arbeitsuche dazu beitragen soll, schnell einen neuen Arbeitsplatz zu finden und möglichst Arbeitslosigkeit ganz zu vermeiden.
Weitere Auskünfte erteilen die örtlichen Arbeitsämter. Informationen sind auch im Internet unter der Adresse "www.arbeitsagentur.de" abrufbar.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
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