Arbeitslosengeld auch bei nicht geförderter Weiterbildung möglich
Nürnberg (ots)
Arbeitslose, die auf eigene Kosten an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, können seit dem 1. Januar unter bestimmten Voraussetzungen während des Kurses weiter Arbeitslosengeld beziehen. Damit soll unterstützt werden, dass sie eigeninitiativ ihre beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen an die ständig wachsenden und wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen.
Der zuständige Vermittler muss der Teilnahme vorher zustimmen. Der Arbeitslose ist verpflichtet, die Maßnahme sofort abzubrechen, wenn eine berufliche Eingliederung möglich ist.
Nähere Informationen sind erhältlich bei den örtlichen Agenturen für Arbeit.
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