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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Arbeitslosmeldung bereits drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit möglich

Nürnberg (ots)

Seit 1. Januar 2004 können sich Arbeitnehmer
bereits drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit persönlich bei
der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, bisher waren es zwei
Monate.  Bereits zu diesem Zeitpunkt können sie einen Antrag auf
Arbeitslosengeld mit Wirkung zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit
stellen.
Von der Arbeitslosmeldung zu unterscheiden ist die persönliche
Arbeitsuchendmeldung, die unverzüglich nach Kenntnis von dem Ende
eines Arbeitsverhältnisses erfolgen muss. Wer sich nicht umgehend
nach Erhalt einer Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages
arbeitsuchend meldet, dem drohen Einbußen beim Arbeitslosengeld von
bis zu 1.500 Euro.
Nähere Informationen sind erhältlich bei den örtlichen Agenturen
für Arbeit.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsagentur.de
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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