Arbeitslosmeldung bereits drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit möglich
Nürnberg (ots)
Seit 1. Januar 2004 können sich Arbeitnehmer bereits drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, bisher waren es zwei Monate. Bereits zu diesem Zeitpunkt können sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld mit Wirkung zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit stellen.
Von der Arbeitslosmeldung zu unterscheiden ist die persönliche Arbeitsuchendmeldung, die unverzüglich nach Kenntnis von dem Ende eines Arbeitsverhältnisses erfolgen muss. Wer sich nicht umgehend nach Erhalt einer Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages arbeitsuchend meldet, dem drohen Einbußen beim Arbeitslosengeld von bis zu 1.500 Euro.
Nähere Informationen sind erhältlich bei den örtlichen Agenturen für Arbeit.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de
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