Erklärung des Verwaltungsrats nach Audit zum Arbeitslosengeld II
Nürnberg (ots)
Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit erklärt nach der Vorlage der Ergebnisse des Audits und ihrer Beratung in der Verwaltungsratssitzung am 24. Mai 2004:
- Der Verwaltungsrat unterstützt den Vorstand der BA bei der Einführung des Arbeitslosengeldes II (Alg II) und der bestmöglichen Erfüllung der durch die neue Leistung anwachsenden Aufgaben der Arbeitsverwaltung. Er nimmt die vom Vorstand vorgestellten Maßnahmen zur Kenntnis, die die Einhaltung des Termins 1. Januar 2005 zur Auszahlung des Alg II und die notwendigen Schritte zur besseren Betreuung der Alg-II-Kunden sichern sollen. Dazu gehören die professionelle, personalintensive Projektarbeit - auch durch zeitweise externe Unterstützung, die frühzeitige Erhebung der Daten der künftigen Empfänger von Alg II und die zeitnahe Verständigung mit den Kommunen über ein gemeinsames Vorgehen in den Arbeitsgemeinschaften. Der Verwaltungsrat ruft daher alle an der neuen Leistung Arbeitslosengeld II Beteiligten im Interesse der Betroffenen zur Kooperation auf.
- Der Verwaltungsrat weist darauf hin, dass mit der neuen Leistung eine bessere Betreuung und Integration der Empfänger von Arbeitslosengeld II verbunden sein muss. Der Verwaltungsrat erwartet vom Vorstand einen umfassenden zeitlichen Umsetzungsplan, der darauf abstellt, dass die aktiven Hilfen so zeitnah wie möglich im Zusammenhang mit den Änderungen im Leistungsrecht erfolgen. Die Vorbereitungen hierzu müssen ebenfalls schnellstmöglich in diesem Jahr begonnen werden. Darüber hinaus dringt der Verwaltungsrat auf volle Transparenz hinsichtlich der Kostenerstattung des Bundes an die BA für ihren erbrachten Einsatz für diese versicherungsfremde Leistung.
- Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass der Reformprozess der Bundesagentur zu einem modernen öffentlichen Dienstleister am Arbeitsmarkt trotz der Zusatzbelastung intensiv vorangetrieben werden muss. Der Verwaltungsrat erkennt gleichzeitig gravierende Auswirkungen auf die Reformprojekte in der Arbeitslosenversicherung. Der anspruchsvolle Zeitplan der Reform der Bundesagentur mit der Realisierung des neuen Kundenzentrums wird mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II bis Ende 2005 erweitert. Hintergrund ist die integrierte, gleichzeitige Einführung von Kundenzentrum und Arbeitsgemeinschaften mit den Sozialhilfeträgern. Damit verzögert sich der verbesserte Service für die Arbeitslosengeld-I-Kunden der Bundesagentur: die intensivere Beratungs- und Integrationsleistung für Arbeitsuchende und die gezielte Arbeitgeberansprache.
- Die Erfüllung des durch die Selbstverwaltung nicht beeinflussbaren gesetzlichen Auftrages, die Umsetzung des neuen Arbeitslosengeldes II zum 1. Januar 2005, ist mit großen Risiken verbunden. Der Verwaltungsrat erkennt, dass die termingerechte Einführung des Alg II zum 1. Januar 2005 ein komplexer und anspruchsvoller Prozess ist. Derzeitige Risiken bestehen in der Bereitschaft der Kommunen zur Zusammenarbeit, im Verhalten der Kunden bei der Datenerfassung und damit möglicher Verzögerung der Bearbeitung sowie in der Komplexität der IT-Anwendungen. Obwohl das Audit-Ergebnis keine grundsätzlichen Hindernisse durch die IT-Architektur anführt, bleiben Risiken aufgrund der engen Zeitplanung bestehen.
- Der Verwaltungsrat stellt fest, dass außerhalb der BA die Politik - Bund, Länder und Kommunen - eine große Verantwortung für die Einhaltung des Zeitplanes und für die Verbesserung der Integrationschancen der künftigen Empfänger von Alg II hat. Notwendig ist vor allem, dass auch die Kommunen ihr vorhandenes Fachpersonal in den Prozess einbringen und Verantwortung übernehmen. Besonders ihre Erfahrung im Umgang mit Menschen, die einen erhöhten sozialen Betreuungsbedarf haben, ist unverzichtbar. Aus Sicht der Partner der Agenturen für Arbeit, den Sozialhilfeträgern, ist die Finanzierungsfrage dringend zu klären. Hier sieht der Verwaltungsrat die Politik am Zug und eine zügige Entscheidung als erforderlich.
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