Arbeitslosenhilfe wird automatisch verlängert
Nürnberg (ots)
Empfänger von Arbeitslosenhilfe, deren Zahlungen ab dem 30. Juni 2004 auslaufen, müssen für die Weiterbewilligung keinen neuen Antrag stellen. Die Bewilligung der Arbeitslosenhilfe, die aufgrund der Einführung der neuen Leistung Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) längstens bis zum Jahresende zu zahlen ist, wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) automatisch bis zum 31. Dezember 2004 verlängert. Betroffen sind gut eine Million Hilfebezieher. Dies spart erheblichen Aufwand nicht nur bei den Berechtigten. Mit der Verlängerung stellt die BA dringend erforderliche Verwaltungskapazitäten für die Einführung des Arbeitslosengeldes II frei.
Sollten sich bei den Empfängern von Arbeitslosenhilfe zwischenzeitlich die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse ändern, so sind sie weiterhin gesetzlich verpflichtet, dies der zuständigen Agentur für Arbeit mitzuteilen.
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