Für Einkommensbescheinigung muss BA-Formular verwendet werden
Nürnberg (ots)
Die Bundesagentur für Arbeit bietet Antragstellern, die bei den Antragsformularen für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) Datenschutzbedenken haben, eine veränderte Einkommensbescheinigung an. In den derzeitigen Antragsformularen befindet sich die Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers auf der Rückseite des Zusatzblattes 2 "Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung". Auf der vorderen Seite werden verschiedene Angaben des Antragstellers abgefragt. Datenschützer hatten kritisiert, dass durch diese Form der Arbeitgeber Kenntnis von schützenswerten Sozialdaten erhalte.
Daher können sich Antragsteller das Formular für die Einkommensbescheinigung als separates Blatt im Internet unter www.arbeitsagentur.de herunterladen oder in den Agenturen abholen. "Außerdem werden wir bei der nächsten Auflage der Formulare diese Datenschutzbedenken aufnehmen und die beiden Blätter trennen", sagte der für das operative Geschäft der BA zuständige Vorstand Heinrich Alt. Gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten werde man darüber hinaus den Antrag und alle Zusatzblätter nochmals umfassend prüfen.
"Natürlich können die Antragsteller auch das Formular benutzen, das ihnen zugeschickt wird. Wenn es zuerst dem Arbeitgeber vorgelegt wird, kann dieser keine schützenswerten Daten erfahren. Wir können auf die Form der Bescheinigung nicht verzichten", machte Alt deutlich. "Ein normaler Gehaltsnachweis beantwortet nicht alle Fragen, die wir stellen müssen, um die Leistung zu bewilligen - zum Beispiel an welchem Tag im Monat das Gehalt ausgezahlt wird." Auch sei der von der BA vorgesehene Vordruck gesetzlich vorgeschrieben (§ 58 SGB II).
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