Jetzt Kinderzuschlag für minderjährige Kinder beantragen
Nürnberg (ots)
Ab 1. Januar 2005 gibt es eine neue Leistung, den "Kinderzuschlag". Er wird an gering verdienende Eltern gezahlt, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt decken können, nicht aber denjenigen ihrer Kinder. Voraussetzung ist, dass die minderjährigen Kinder in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern leben. Die Höhe des Kinderzuschlages hängt vom Einkommen der Eltern und der Kinder ab. Er kann bis zu 140 Euro monatlich pro minderjähriges Kind betragen und längstens für 36 Monate gezahlt werden. Anzurechnendes Vermögen oder Einkommen des Kindes von 140 Euro oder mehr schließen ihn aus.
Der Kinderzuschlag wird nicht zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe gezahlt.
Antragsvordrucke sowie das Merkblatt gibt es ab sofort bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Sie können auch über das Internet unter www.familienkasse.de oder www.kinderzuschlag.de herunter geladen werden.
Auch Angehörige des öffentlichen Dienstes, die ihr Kindergeld von ihrem Arbeitgeber erhalten, müssen den Kinderzuschlag bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit beantragen, weil diese allein dafür zuständig sind.
Der Antrag auf Kinderzuschlag sollte baldmöglichst eingereicht werden, damit die Zahlung rechtzeitig im Januar erfolgen kann.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con tent.jsp&navId=219
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