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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Jetzt Kinderzuschlag für minderjährige Kinder beantragen

Nürnberg (ots)

Ab 1. Januar 2005 gibt es eine neue Leistung, den
"Kinderzuschlag". Er wird an gering verdienende Eltern gezahlt, die
zwar ihren eigenen Lebensunterhalt decken können, nicht aber
denjenigen ihrer Kinder. Voraussetzung ist, dass die minderjährigen
Kinder in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern leben. Die Höhe
des  Kinderzuschlages hängt vom Einkommen der Eltern und der Kinder
ab. Er kann bis zu 140 Euro monatlich pro minderjähriges Kind
betragen und längstens für 36 Monate gezahlt werden. Anzurechnendes
Vermögen oder Einkommen des Kindes von 140 Euro oder mehr schließen
ihn aus.
Der Kinderzuschlag wird nicht zusätzlich zu Arbeitslosengeld II,
Sozialgeld oder Sozialhilfe gezahlt.
Antragsvordrucke sowie das Merkblatt gibt es ab sofort bei den
Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Sie können auch über das
Internet unter www.familienkasse.de oder www.kinderzuschlag.de
herunter geladen werden.
Auch Angehörige des öffentlichen Dienstes, die ihr Kindergeld von
ihrem Arbeitgeber erhalten, müssen den Kinderzuschlag bei den
Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit beantragen, weil diese
allein dafür zuständig sind.
Der Antrag auf Kinderzuschlag sollte baldmöglichst eingereicht
werden, damit die Zahlung rechtzeitig im Januar erfolgen kann.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit 
Presseteam 
Regensburger Strasse 104 
D-90478 Nürnberg 
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de 
Tel.: 0911/179-2218 
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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