Versand der Bescheide zur Grundsicherung für Arbeitsuchende beginnt
Nürnberg (ots)
Anfang nächster Woche beginnt die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit dem Versand der Bescheide über die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Arbeitslosengeld II"). Diese löst ab 1. Januar kommenden Jahres die bisherigen Leistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ab.
Antragsteller und ihre Familien (Bedarfsgemeinschaften) werden damit Gewissheit haben, ob und in welcher Höhe sie ab Jahresbeginn Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Das betrifft die Grundsicherung für Arbeitsuchende, eventuell Sozialgeld für minderjährige Kinder, die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe für besondere Aufwendungen. Die Bescheide erläutern ausführlich, wie sich die bewilligte Gesamtsumme zusammensetzt.
"Wir bitten alle Antragsteller, die Fragen zu dem Bescheid haben, sich an ihre zuständige Agentur für Arbeit zu wenden", erklärte der Vorstandsvorsitzende Frank-J. Weise. Allgemeine Fragen zum Arbeitslosengeld beantwortet die Infoline unter der Rufnummer 01801-012012.
Damit jeder Hilfebedürftige auch zum Jahresbeginn über die zustehenden Leistungen verfügen kann, bittet die BA erneut alle Arbeitslosenhilfebezieher, ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II baldmöglichst bei der zuständigen Agentur für Arbeit abzugeben.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con tent.jsp&navId=219
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