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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Personal für SGB II-Umsetzung steht ab 1. Januar zur Verfügung
Personalvorstand Becker: „Erstes Etappenziel erreicht“

Nürnberg (ots)

Rund 35.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
stehen ab dem 1. Januar 2005 den Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen
für Arbeit und kommunalen Trägern für die Umsetzung des
Sozialgesetzbuch II (SGB II) zur Verfügung. "Damit haben wir unser
erstes Etappenziel erreicht", betonte Raimund Becker,
Personalvorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA). "Die
Personalkapazität für die Startaufstellung ist gesichert. Unsere
Aufgabe zu Jahresbeginn wird sein, einen Teil der Mitarbeiter für
vermittlerische und beraterische Aufgaben weiter zu qualifizieren."
Die BA stellt 18.000 Mitarbeiter, ca. 12.000 stammen aus den
Kommunen. Der restliche Personalbedarf wird zunächst mit 4.000
Mitarbeitern aus Amtshilfe, im Übrigen durch die Beauftragung Dritter
und, wo erforderlich, durch befristete Einstellungen gedeckt.
Dadurch steht ab dem 1. Januar für die Betreuung von
Arbeitslosengeld II-Empfängern unter 25 Jahren ein Ansprechpartner
für 75 Hilfebedürftige zur Verfügung. In der Leistungsgewährung ist
ein Mitarbeiter für 140 Bedarfsgemeinschaften zuständig. Für Menschen
über 25 Jahren wird ab Anfang Mai ein Betreuungsschlüssel von 1:150
mit qualifiziertem Personal realisiert werden.
Im Frühjahr werden die Annahmen dieser Planung mit der
tatsächlichen Zahl der Hilfeempfänger abgeglichen, um die
Personalkapazität gegebenenfalls anzupassen. Falls sich daraus
zusätzlicher Personalbedarf ergibt, soll dieser über Beauftragung
Dritter, Amtshilfe und befristete Einstellungen gedeckt werden.
Zusätzliche Mitarbeiter sollen wohnortnah eingesetzt werden. Die BA
rechnet mit einem Personalbedarf von insgesamt maximal 39.000
Stellen.
Die derzeitigen Vereinbarungen zur Amtshilfe für die
Umstellungsphase enden am 30. Juni. Deshalb hat die BA mit ehemaligen
Bundesbehörden (u.a. Telekom, Post, Postbank, Bahn), Deutscher
Bundesbank, Landesbehörden und kommunalen Trägern neue
Rahmenvereinbarungen zur Amtshilfe geschlossen. Diese
Verwaltungsvereinbarungen haben eine Laufzeit von drei bis sechs
Jahren. Damit wird der erforderliche Spielraum geschaffen, um die
Mitarbeiter zeitlich und regional flexibel einsetzen zu können.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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