Personal für SGB II-Umsetzung steht ab 1. Januar zur Verfügung
Personalvorstand Becker: Erstes Etappenziel erreicht
Nürnberg (ots)
Rund 35.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen ab dem 1. Januar 2005 den Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen für Arbeit und kommunalen Trägern für die Umsetzung des Sozialgesetzbuch II (SGB II) zur Verfügung. "Damit haben wir unser erstes Etappenziel erreicht", betonte Raimund Becker, Personalvorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA). "Die Personalkapazität für die Startaufstellung ist gesichert. Unsere Aufgabe zu Jahresbeginn wird sein, einen Teil der Mitarbeiter für vermittlerische und beraterische Aufgaben weiter zu qualifizieren."
Die BA stellt 18.000 Mitarbeiter, ca. 12.000 stammen aus den Kommunen. Der restliche Personalbedarf wird zunächst mit 4.000 Mitarbeitern aus Amtshilfe, im Übrigen durch die Beauftragung Dritter und, wo erforderlich, durch befristete Einstellungen gedeckt.
Dadurch steht ab dem 1. Januar für die Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern unter 25 Jahren ein Ansprechpartner für 75 Hilfebedürftige zur Verfügung. In der Leistungsgewährung ist ein Mitarbeiter für 140 Bedarfsgemeinschaften zuständig. Für Menschen über 25 Jahren wird ab Anfang Mai ein Betreuungsschlüssel von 1:150 mit qualifiziertem Personal realisiert werden.
Im Frühjahr werden die Annahmen dieser Planung mit der tatsächlichen Zahl der Hilfeempfänger abgeglichen, um die Personalkapazität gegebenenfalls anzupassen. Falls sich daraus zusätzlicher Personalbedarf ergibt, soll dieser über Beauftragung Dritter, Amtshilfe und befristete Einstellungen gedeckt werden. Zusätzliche Mitarbeiter sollen wohnortnah eingesetzt werden. Die BA rechnet mit einem Personalbedarf von insgesamt maximal 39.000 Stellen.
Die derzeitigen Vereinbarungen zur Amtshilfe für die Umstellungsphase enden am 30. Juni. Deshalb hat die BA mit ehemaligen Bundesbehörden (u.a. Telekom, Post, Postbank, Bahn), Deutscher Bundesbank, Landesbehörden und kommunalen Trägern neue Rahmenvereinbarungen zur Amtshilfe geschlossen. Diese Verwaltungsvereinbarungen haben eine Laufzeit von drei bis sechs Jahren. Damit wird der erforderliche Spielraum geschaffen, um die Mitarbeiter zeitlich und regional flexibel einsetzen zu können.
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