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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Arbeitgeber müssen Massenentlassungen vor Erklärung der Kündigungen bei Agenturen für Arbeit anzeigen

Nürnberg (ots)

Aufgrund eines am 27. Januar 2005 ergangenen
Urteils des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-188/03) zum
Kündigungsschutz müssen Arbeitgeber so genannte Massenentlassungen
bereits bei den Agenturen für Arbeit anzeigen, bevor die Kündigungen
ausgesprochen werden. Bislang war es möglich, die Anzeige nach der
Kündigungserklärung zu erstatten. Nun muss der Arbeitgeber erst
abschließend den Betriebsrat beteiligen und dann die Entlassungen bei
der Agentur für Arbeit anzeigen, bevor der Arbeitsvertrag gekündigt
werden kann.
Nach dem Kündigungsschutzgesetz können Arbeitgeber eine größere
Anzahl von Arbeitnehmern nur entlassen, wenn sie dies zuvor bei der
Agentur für Arbeit angezeigt haben. Vom Anzeigeverfahren betroffen
sind Betriebe, die mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen und eine im
Kündigungsschutzgesetz festgelegte Anzahl von Arbeitnehmern
entlassen. Nähere Auskünfte erteilen die örtlich zuständigen
Agenturen für Arbeit.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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