BA widerspricht Medienberichten zum Virtuellen Arbeitsmarkt
Nürnberg (ots)
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist Medienberichte zurück, nach denen der Virtuelle Arbeitsmarkt schwere Mängel habe. In den Berichten werden unter Berufung auf Prüfergebnisse des Bundesrechnungshofes (BRH) vom Juli 2004 Defizite des Virtuellen Arbeitsmarktes (VAM) aufgezählt. Diese sind zum Teil bereits abgestellt oder werden durch das interne EDV-System VerBIS korrigiert.
Seit der Prüfung durch den BRH im Sommer vergangenen Jahres hat die BA den Virtuellen Arbeitsmarkt und insbesondere die Online-Jobbörse weiter entwickelt. Im Dezember 2004 wurde die Jobbörse um zahlreiche Funktionen erweitert. Dadurch hat sich die Benutzerfreundlichkeit verbessert, was auch der BRH positiv in seinem Bericht vermerkt. Dabei wurden auch die vom BRH kritisierten Suchfunktionen verbessert.
Der Virtuelle Arbeitsmarkt besteht aus den vier Elementen Internet-Auftritt, Online-Jobbörse, Jobroboter und dem internen EDV-System VerBIS ("Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem"). Erst wenn mit der im November dieses Jahres beginnenden Einführung von VerBIS alle vier Komponenten vollständig implementiert sind, wird der VAM seine vollständige Wirkung erzielen können. Das stellt auch der BRH fest. Mit VerBIS verbessert sich die vom Rechnungshof kritisierte Qualität der Daten von Bewerberprofilen und Stellenangeboten. Derzeit stammen diese weitgehend aus den alten Computersystemen der BA. Für eine vollständige Nutzung der Online-Jobbörse sind aber umfangreichere Bewerber- und Stellendaten notwendig, die erst durch VerBIS zur Verfügung stehen.
Die Kritik des BRH an Auftragsvergabe, Kostenkontrolle und Projektsteuerung war bekannt. Der BA-Vorstand hatte diese Probleme bereits vor einem Jahr festgestellt, das Projekt einer umfangreichen Prüfung unterzogen und die notwendigen Konsequenzen gezogen.
Vorwürfe, der Verwaltungsrat sei bei der Auftragsvergabe für den Jobroboter getäuscht worden, sind falsch. Auch sind keine Sitzungsprotokolle verschwunden oder Dokumente manipuliert worden. Weder der Bundesrechnungshof noch die Innenrevision der BA erheben solche Vorwürfe. Der Verwaltungsrat ist unter anderem am 18. Dezember 2003 über die Auftragsvergabe informiert worden. Die von der Innenrevision festgestellten formalen Mängel bei der Auftragsvergabe haben nicht zu einer Erhöhung der Kosten für den Jobroboter geführt: Der jetzt eingesetzte Jobroboter ist fachlich besser und wirtschaftlicher als Alternativ-Angebote. Aktuell kann die BA durch den Jobroboter auf mehr als 90.000 zusätzliche Stellenangebote zurückgreifen.
Adressat des BRH-Berichts zum Virtuellen Arbeitsmarkt ist der Deutsche Bundestag. Der Vorstand der BA wird deshalb zunächst gegenüber den Mitgliedern der zuständigen Bundestagsausschüsse ausführlich dazu Stellung nehmen und den Verwaltungsrat der BA informieren.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con tent.jsp&navId=219
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