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Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA widerspricht Medienberichten zum Virtuellen Arbeitsmarkt

Nürnberg (ots)

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist
Medienberichte zurück, nach denen der Virtuelle Arbeitsmarkt schwere
Mängel habe. In den Berichten werden unter Berufung auf
Prüfergebnisse des Bundesrechnungshofes (BRH) vom Juli 2004 Defizite
des Virtuellen Arbeitsmarktes (VAM) aufgezählt. Diese sind zum Teil
bereits abgestellt oder werden durch das interne EDV-System VerBIS
korrigiert.
Seit der Prüfung durch den BRH im Sommer vergangenen Jahres hat
die BA den Virtuellen Arbeitsmarkt und insbesondere die
Online-Jobbörse weiter entwickelt. Im Dezember 2004 wurde die
Jobbörse um zahlreiche Funktionen erweitert. Dadurch hat sich die
Benutzerfreundlichkeit verbessert, was auch der BRH positiv in seinem
Bericht vermerkt. Dabei wurden auch die vom BRH kritisierten
Suchfunktionen verbessert.
Der Virtuelle Arbeitsmarkt besteht aus den vier Elementen
Internet-Auftritt, Online-Jobbörse, Jobroboter und dem internen
EDV-System VerBIS ("Vermittlungs-, Beratungs- und
Informationssystem"). Erst wenn mit der im November dieses Jahres
beginnenden Einführung von VerBIS alle vier Komponenten vollständig
implementiert sind, wird der VAM seine vollständige Wirkung erzielen
können. Das stellt auch der BRH fest. Mit VerBIS verbessert sich die
vom Rechnungshof kritisierte Qualität der Daten von Bewerberprofilen
und Stellenangeboten. Derzeit stammen diese weitgehend aus den alten
Computersystemen der BA. Für eine vollständige Nutzung der
Online-Jobbörse sind aber umfangreichere Bewerber- und Stellendaten
notwendig, die erst durch VerBIS zur Verfügung stehen.
Die Kritik des BRH an Auftragsvergabe, Kostenkontrolle und
Projektsteuerung war bekannt. Der BA-Vorstand hatte diese Probleme
bereits vor einem Jahr festgestellt, das Projekt einer umfangreichen
Prüfung unterzogen und die notwendigen Konsequenzen gezogen.
Vorwürfe, der Verwaltungsrat sei bei der Auftragsvergabe für den
Jobroboter getäuscht worden, sind falsch. Auch sind keine
Sitzungsprotokolle verschwunden oder Dokumente manipuliert worden.
Weder der Bundesrechnungshof noch die Innenrevision der BA erheben
solche Vorwürfe. Der Verwaltungsrat ist unter anderem am 18. Dezember
2003 über die Auftragsvergabe informiert worden. Die von der
Innenrevision festgestellten formalen Mängel bei der Auftragsvergabe
haben nicht zu einer Erhöhung der Kosten für den Jobroboter geführt:
Der jetzt eingesetzte Jobroboter ist fachlich besser und
wirtschaftlicher als Alternativ-Angebote. Aktuell kann die BA durch
den Jobroboter auf mehr als 90.000 zusätzliche Stellenangebote
zurückgreifen.
Adressat des BRH-Berichts zum Virtuellen Arbeitsmarkt ist der
Deutsche Bundestag. Der Vorstand der BA wird deshalb zunächst
gegenüber den Mitgliedern der zuständigen Bundestagsausschüsse
ausführlich dazu Stellung nehmen und den Verwaltungsrat der BA
informieren.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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