Bundesagentur für Arbeit und türkische Arbeitsverwaltung ISKUR vereinbaren engere Zusammenarbeit
Nürnburg (ots)
Am 18. April 2005 haben das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, und der Generaldirektor der türkischen Arbeitsverwaltung ISKUR, Namik Ata, in Ankara eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit beider Institutionen unterzeichnet.
In dieser Vereinbarung erklärt sich die Türkei bereit, Maßnahmen zur Integration von qualifizierten türkischen Bürgerinnen und Bürgern durchzuführen, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren wollen. In den Jahren 1999 bis 2003 haben jährlich rund 35.000 Personen Deutschland verlassen, um dauerhaft in der Türkei zu leben. Der Europaservice der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung bietet für diesen Personenkreis Mobilitätsberatung an. diese wird von türkischen Stellen im Heimatland fortgesetzt.
Während der laufenden Beitrittsverhandlungen unterstützt die Europäische Union den Aufbau einer Arbeitsverwaltung in der Türkei nach europäischen Standards. Bei dieser Aufgabe wird die Bundesagentur für Arbeit die türkischen Stellen beraten und unterstützen. Da diese Projekte von der Europäischen Kommission finanziell gefördert werden, entstehen für die BA keine zusätzlichen Kosten.
Es wurden jährliche Konsultationen vereinbart, um sich über die Arbeitsmarktentwicklungen in beiden Ländern auf dem Laufenden zu halten. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe soll unter anderem prüfen, ob in den Beschäftigungsfeldern Tourismus und medizinische Versorgung in der Türkei eine gemeinsame Fortbildung von Menschen, die in beiden Kulturen verwurzelt sind, neue Beschäftigungsmöglichkeiten in der Türkei und in Deutschland erschlossen werden können.
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