Bundesagentur für Arbeit weist Zahl der Arbeitslosen und der Leistungsempfänger richtig aus
Nürnberg (ots)
Zum Beitrag Hartz-4-Chaos mit System in der Akte 05 vom 1.9.2005 ist festzustellen:
1. Der Beitrag stellt Fakten bewusst falsch dar. Es gibt keine geheimen Zahlen der BA. In der monatlichen Berichterstattung werden Arbeitslose, Arbeitsuchende, Leistungsempfänger und Maßnahmeteilnehmer detailliert ausgewiesen. Dabei hat sich die BA an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Für den August hat die BA 4,73 Millionen Arbeitslose, 2,02 Millionen nichtarbeitslose Arbeitsuchende und 1,27 Millionen Teilnehmer an ausgewählten Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik genannt. Die genannte Zahl von 9,4 Millionen Arbeitslosen ist blanker Unsinn.
2. In unzulässiger Weise wird aus der Zahl der elektronischen Karteikarten im IT-Vermittlungssystem der BA Schlüsse auf das Ausmaß der Arbeitslosigkeit oder die Zahl der Leistungsbezieher geschlossen. Eine angebliche Mitarbeiterin der BA wird als Expertin dargestellt.
3. In unerträglicher Weise werden Mitarbeiter der BA diffamiert, indem ihnen vorgeworfen wird, sie würden sich nur damit beschäftigen, die Statistik runterzurechnen. Richtig ist: Die Mitarbeiter der BA sind engagiert und setzen sich dafür ein, jedem Arbeitslosen das passende Angebot zu unterbreiten. Richtig ist aber auch: Bei dem derzeitigen wirtschaftlichen Wachstum fehlen Arbeitsplätze. Dies hat aber nicht die BA zu verantworten, denn sie schafft keine Arbeitsplätze. Sie kann und das tut sie im Ergebnis der Reform zunehmend besser lediglich den Marktausgleich beschleunigen.
4. In dem Beitrag wird nicht differenziert zwischen Agenturen für Arbeit und Arbeitsgemeinschaften. Jedoch ist hier bei eine konkrete Abgrenzung notwendig, da beide auf unterschiedlicher gesetzlicher Grundlage arbeiten.
Zur Erläuterung:
Für jeden arbeitsuchenden Kunden wird eine elektronische Karteikarte angelegt. Das betrifft Menschen, die in Beschäftigung sind und sich verändern wollen, ebenso wie arbeitslose Menschen oder Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Die Anzahl der elektronischen Karteikarten ist feststellbar.
Allerdings: Arbeitslos ist (§ 16 SGB III) nur, wer - zwischen 15 und 65 Jahren alt ist, - keine Beschäftigung hat oder weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitet, - Arbeit sucht - dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und - bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung gemeldet ist.
Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind nicht arbeitslos.
Nicht jeder, der Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bezieht, ist somit gleichzeitig arbeitslos. Das gilt z.B. für Menschen, die
- Arbeitslosengeld unter erleichterten Bedingungen in Anspruch nehmen (58-Jährige und Ältere, die sich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stellen), - mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen zusätzlich Arbeitslosengeld II erhalten, - Schüler, die Arbeitslosengeld II erhalten, - als Arbeitslosengeld-II-Bezieher wegen besonderer Umstände dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (z.B. wegen der Betreuung kleiner Kinder oder der Pflege Angehöriger)
Andererseits bezieht nicht jeder, für den eine elektronische Karteikarte angelegt wird, Versicherungsleistungen oder staatliche Unterstützung. Als Beispiel seien Menschen genannt, die keinen Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung haben und nicht hilfebedürftig sind, aber einen Job über die Agentur für Arbeit suchen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit Presseteam Regensburger Strasse 104 D-90478 Nürnberg E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de Tel.: 0911/179-2218 Fax: 0911/179-1487
Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell