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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Bundesagentur für Arbeit weist Zahl der Arbeitslosen und der Leistungsempfänger richtig aus

Nürnberg (ots)

Zum Beitrag „Hartz-4-Chaos mit System“ in der
Akte 05 vom 1.9.2005 ist festzustellen:
1. Der Beitrag stellt Fakten bewusst falsch dar. Es gibt keine
„geheimen Zahlen“ der BA. In der monatlichen Berichterstattung werden
Arbeitslose, Arbeitsuchende, Leistungsempfänger und
Maßnahmeteilnehmer detailliert ausgewiesen. Dabei hat sich die BA an
die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Für den August hat die BA 4,73
Millionen Arbeitslose, 2,02 Millionen nichtarbeitslose Arbeitsuchende
und 1,27 Millionen Teilnehmer an ausgewählten Maßnahmen aktiver
Arbeitsmarktpolitik genannt. Die genannte Zahl von 9,4 Millionen
Arbeitslosen ist blanker Unsinn.
2. In unzulässiger Weise wird aus der Zahl der elektronischen
Karteikarten im IT-Vermittlungssystem der BA Schlüsse auf das Ausmaß
der Arbeitslosigkeit oder die Zahl der Leistungsbezieher geschlossen.
Eine angebliche Mitarbeiterin der BA wird als Expertin dargestellt.
3. In unerträglicher Weise werden Mitarbeiter der BA diffamiert,
indem ihnen vorgeworfen wird, sie würden sich nur damit beschäftigen,
„die Statistik runterzurechnen“. Richtig ist: Die Mitarbeiter der BA
sind engagiert und setzen sich dafür ein, jedem Arbeitslosen das
passende Angebot zu unterbreiten. Richtig ist aber auch: Bei dem
derzeitigen wirtschaftlichen Wachstum fehlen Arbeitsplätze. Dies hat
aber nicht die BA zu verantworten, denn sie schafft keine
Arbeitsplätze. Sie kann – und das tut sie im Ergebnis der Reform
zunehmend besser – lediglich den Marktausgleich beschleunigen.
4. In dem Beitrag wird nicht differenziert zwischen Agenturen für
Arbeit und Arbeitsgemeinschaften. Jedoch ist hier bei eine konkrete
Abgrenzung notwendig, da beide auf unterschiedlicher gesetzlicher
Grundlage arbeiten.
Zur Erläuterung:
Für jeden arbeitsuchenden Kunden wird eine elektronische
Karteikarte angelegt. Das betrifft Menschen, die in Beschäftigung
sind und sich verändern wollen, ebenso wie arbeitslose Menschen oder
Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Die Anzahl der
elektronischen Karteikarten ist feststellbar.
Allerdings: Arbeitslos ist (§ 16 SGB III) nur, wer
   - zwischen 15 und 65 Jahren alt ist,
   - keine Beschäftigung hat oder weniger als 15 Stunden in der Woche
     arbeitet,
   - Arbeit sucht
   - dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und
   - bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der 
     Grundsicherung gemeldet ist.
Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind nicht
arbeitslos.
Nicht jeder, der Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II
bezieht, ist somit gleichzeitig arbeitslos. Das gilt z.B. für
Menschen, die
- Arbeitslosengeld unter erleichterten Bedingungen in Anspruch 
     nehmen (58-Jährige und Ältere, die sich dem Arbeitsmarkt nicht 
     mehr zur Verfügung stellen),
   - mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu 
     geringem Einkommen zusätzlich Arbeitslosengeld II erhalten,
   - Schüler, die Arbeitslosengeld II erhalten,
   - als Arbeitslosengeld-II-Bezieher wegen besonderer Umstände dem
     Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (z.B. wegen der 
     Betreuung kleiner Kinder oder der Pflege Angehöriger)
Andererseits bezieht nicht jeder, für den eine elektronische
Karteikarte angelegt wird, Versicherungsleistungen oder staatliche
Unterstützung. Als Beispiel seien Menschen genannt, die keinen
Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung haben und nicht
hilfebedürftig sind, aber einen Job über die Agentur für Arbeit
suchen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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