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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Der Forderungseinzug der BA ist erfolgreich - und entlastet Haushalt der BA und des Bundes

Nürnberg (ots)

Zur heutigen Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
„Bundesagentur treibt Außenstände von 6,8 Milliarden Euro nicht ein“
erklärt die Bundesagentur für Arbeit (BA):
Raimund Becker, Finanzvorstand der BA, weist die heute in den
Medien zitierte Behauptung des Abgeordneten Kampeter entschieden
zurück, die BA würde die Grundsätze des wirtschaftlichen Verhaltens
fundamental missachten. Der Forderungseinzug der BA hat in den
letzten fünf Jahren von den Außenständen der BA 8,3 Milliarden Euro
eingenommen. Allein in den letzten eineinhalb Jahren ist der
Forderungsbestand damit um 1,7 Milliarden Euro von 8,5 auf 6,8
Milliarden zurückgegangen (zum 30.6.2005). Dieses Ergebnis trägt
wesentlich zur Entlastung des Haushaltes der BA bzw. des Bundes bei.
Vergleiche im Rahmen eines Modellversuchs mit privaten
Inkasso-Unternehmen haben gezeigt, dass die BA bei den
Einziehungsergebnissen selbst erfolgreicher ist.
Bei der Eintreibung ihrer eigenen Außenstände ist die BA überaus
erfolgreich. „Innerhalb von 12 Monaten konnten wir im Jahr 2004 über
80 Prozent der Außenstände aus Überzahlungen bei Leistungen wie
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld wieder
eintreiben.  (1,26 Milliarden Euro). Gegenüber Ende 2004 haben wir im
ersten Halbjahr 2005 den Bestand an Forderungen aus
beitragsfinanzierten Leistungen sogar leicht gesenkt, da die BA die
Einzugsbemühungen weiter optimiert hat.“
Mehr als die Hälfte der Außenstände der BA, 3,8 Milliarden Euro,
sind jedoch Insolvenzgeld-Forderungen, von denen nur zehn Prozent
aktuell eingetrieben werden können, da zunächst jeweils das
Insolvenzverfahren abgeschlossen sein muss bzw. Forderungen
langfristig niedergeschlagen wurden. „Die Überraschung über die
Tatsache, dass die BA nicht mehr Insolvenzgeld eintreibt, ist nicht
nachvollziehbar. Es ist offensichtlich, dass bei insolventen
Unternehmen Forderungen nur noch begrenzt einzutreiben sind.
Darüberhinaus ist die BA seit der 1. Novelle der Insolvenzordnung
seit 26.10.2001 nicht mehr bevorrechtigte Gläubigerin. Das senkt
deutlich die Chancen, Insolvenzgeldforderungen einzutreiben“, sagte
Becker. Im übrigen ist das Insolvenzgeld, keine beitragsfinanzierte
Leistung der BA, sondern wird durch die Arbeitgeber über die
Insolvenzgeldumlage finanziert.
„Die Behauptung, die BA missachte die Grundsätze wirtschaftlichen
Handelns, ist besonders deshalb nicht nachzuvollziehen, weil die BA
durch ihre wirkungsorientierte Steuerung die finanziellen Ergebnisse
deutlich verbessert hat und im zweiten Jahr in Folge den genehmigten
Bundeszuschuss in erheblichem Umfang nicht in Anspruch nehmen muss.
Die Außenstände der BA resultieren aus Forderungen gegen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die Leistungen aus dem Haushalt der BA
(2,1 Milliarden Euro), aus dem Bundeshaushalt (0,8 Milliarden Euro)
sowie aus umlagefinanzierten Leistungen wie dem Insolvenzgeld (3,8
Milliarden) in Anspruch nehmen. (Die Differenz zur
Gesamt-Forderungssumme von 6,8 Milliarden Euro ist rundungsbedingt).
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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