Der Forderungseinzug der BA ist erfolgreich - und entlastet Haushalt der BA und des Bundes
Nürnberg (ots)
Zur heutigen Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Bundesagentur treibt Außenstände von 6,8 Milliarden Euro nicht ein erklärt die Bundesagentur für Arbeit (BA):
Raimund Becker, Finanzvorstand der BA, weist die heute in den Medien zitierte Behauptung des Abgeordneten Kampeter entschieden zurück, die BA würde die Grundsätze des wirtschaftlichen Verhaltens fundamental missachten. Der Forderungseinzug der BA hat in den letzten fünf Jahren von den Außenständen der BA 8,3 Milliarden Euro eingenommen. Allein in den letzten eineinhalb Jahren ist der Forderungsbestand damit um 1,7 Milliarden Euro von 8,5 auf 6,8 Milliarden zurückgegangen (zum 30.6.2005). Dieses Ergebnis trägt wesentlich zur Entlastung des Haushaltes der BA bzw. des Bundes bei. Vergleiche im Rahmen eines Modellversuchs mit privaten Inkasso-Unternehmen haben gezeigt, dass die BA bei den Einziehungsergebnissen selbst erfolgreicher ist.
Bei der Eintreibung ihrer eigenen Außenstände ist die BA überaus erfolgreich. Innerhalb von 12 Monaten konnten wir im Jahr 2004 über 80 Prozent der Außenstände aus Überzahlungen bei Leistungen wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld wieder eintreiben. (1,26 Milliarden Euro). Gegenüber Ende 2004 haben wir im ersten Halbjahr 2005 den Bestand an Forderungen aus beitragsfinanzierten Leistungen sogar leicht gesenkt, da die BA die Einzugsbemühungen weiter optimiert hat.
Mehr als die Hälfte der Außenstände der BA, 3,8 Milliarden Euro, sind jedoch Insolvenzgeld-Forderungen, von denen nur zehn Prozent aktuell eingetrieben werden können, da zunächst jeweils das Insolvenzverfahren abgeschlossen sein muss bzw. Forderungen langfristig niedergeschlagen wurden. Die Überraschung über die Tatsache, dass die BA nicht mehr Insolvenzgeld eintreibt, ist nicht nachvollziehbar. Es ist offensichtlich, dass bei insolventen Unternehmen Forderungen nur noch begrenzt einzutreiben sind. Darüberhinaus ist die BA seit der 1. Novelle der Insolvenzordnung seit 26.10.2001 nicht mehr bevorrechtigte Gläubigerin. Das senkt deutlich die Chancen, Insolvenzgeldforderungen einzutreiben, sagte Becker. Im übrigen ist das Insolvenzgeld, keine beitragsfinanzierte Leistung der BA, sondern wird durch die Arbeitgeber über die Insolvenzgeldumlage finanziert.
Die Behauptung, die BA missachte die Grundsätze wirtschaftlichen Handelns, ist besonders deshalb nicht nachzuvollziehen, weil die BA durch ihre wirkungsorientierte Steuerung die finanziellen Ergebnisse deutlich verbessert hat und im zweiten Jahr in Folge den genehmigten Bundeszuschuss in erheblichem Umfang nicht in Anspruch nehmen muss.
Die Außenstände der BA resultieren aus Forderungen gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die Leistungen aus dem Haushalt der BA (2,1 Milliarden Euro), aus dem Bundeshaushalt (0,8 Milliarden Euro) sowie aus umlagefinanzierten Leistungen wie dem Insolvenzgeld (3,8 Milliarden) in Anspruch nehmen. (Die Differenz zur Gesamt-Forderungssumme von 6,8 Milliarden Euro ist rundungsbedingt).
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