Hintergrund: Arbeitslosenzahlen wieder vollständig
Nürnberg (ots)
Mit der Einführung des SGB II zu Beginn dieses Jahres werden Arbeitsmarktdaten nicht mehr ausschließlich bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhoben. Hinzu kommen die Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen für Arbeit und Kommunen und die 69 zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommunen) zur Betreuung der Arbeitslosengeld II-Bezieher. Die Optionskommunen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Daten an die BA zu übermitteln. Die BA ist für die Erstellung der zusammengefassten Arbeitsmarktstatistik verantwortlich. Seit Januar bis einschließlich August hatte die BA die Zahl der Arbeitslosen ausschließlich auf Grundlage der Daten erstellt, die in ihren eigenen IT-Vermittlungssystemen erfasst waren. Nicht enthalten waren diejenigen Arbeitslosen, die bis Ende 2004 Sozialhilfe bezogen, bei den Agenturen für Arbeit nicht arbeitslos gemeldet waren und seit Januar dieses Jahres nun durch die Optionskommunen betreut werden. Im August wurde deren Zahl von der BA auf bundesweit 71.000 geschätzt. Bezogen auf alle Arbeitslosen (also einschließlich des Schätzwertes) war das ein Anteil von nur 1,5 Prozent (vgl. auch Monatsbericht der BA Die Entwicklung des Arbeitsmarkts im August 2005"). Die Untererfassung hielt sich also in engen Grenzen. In den Arbeitsmarktberichten ist darüber regelmäßig berichtet worden.
Für den September wird die BA erstmals bundesweite Arbeitslosenzahlen mit vollständigen Daten für die 69 Optionskommunen vorstellen. Das ist möglich, weil mittlerweile plausible Werte für mehr als die Hälfte der Arbeitslosen, die von Optionskommunen betreut werden, vorliegen. Damit sind qualitativ und quantitativ die Voraussetzungen für eine integrierte Arbeitslosenstatistik erfüllt.
Aus den Meldungen der Optionskommunen für den September waren die Arbeitslosendaten von 37 Optionskommunen für die Verwendung geeignet. Die plausiblen Werte von vier weiteren zugelassenen kommunalen Trägern werden auf deren Wunsch nicht verwertet, da sie noch nicht vollständig sind oder noch bereinigt werden müssen. Für sie sowie die restlichen Optionskommunen werden die Zahlen eingerechnet, die die BA auf der Grundlage eines Schätzmodells ermittelt.
Zunächst werden die vollständigen Daten für die Optionskommunen nur für den September berücksichtigt. Das hat Auswirkungen auf die Interpretation der aktuellen Arbeitslosenzahlen im September:
- die Veränderung zum Vormonat ist verzerrt; d.h. ein Teil des - saisonal üblichen - bundesweiten Rückgangs der Arbeitslosigkeit im September wird durch diesen einmaligen Effekt kompensiert; - das Saisonbereinigungsverfahren kann derartige (Struktur-)Effekte nicht berücksichtigen; die saisonbereinigte Veränderung der Arbeitslosigkeit ist deshalb ebenfalls um die zusätzlich eingerechneten Werte zu korrigieren; - der Vorjahresvergleich ist nunmehr - unter Berücksichtigung des Hartz IV-Effektes" - korrekt.
Ausführliche Erläuterungen und methodische Hinweise stellt die BA mit der Vorlage der Arbeitsmarktzahlen zur Verfügung.
Die Einbeziehung der Bestandsdaten aus den Optionskommunen in die Gesamt-Arbeitslosenzahlen ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Vervollständigung der Arbeitsmarktstatistik unter den neuen gesetzlichen Gegebenheiten. Weitere Entwicklungsschritte werden folgen. So sind die von Optionskommunen gemeldeten Bewegungsdaten (Zugänge in / Abgänge aus Arbeitslosigkeit) sowie die Daten zum Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente noch nicht vollständig und plausibel. Auch dieses Datenproblem wird in naher Zukunft gelöst werden.
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