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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Verwaltungsrat stellt BA-Haushalt 2006 fest

Nürnberg (ots)

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit
(BA) hat heute den Haushaltsplan 2006 festgestellt. Dieser umfasst
ein Gesamtvolumen von 52,06 Milliarden Euro (Vorjahr: 57,96
Milliarden Euro). Erstmals seit 1985 wird wieder davon ausgegangen,
dass im kommenden Jahr die Einnahmen der BA größer sein werden als
die Ausgaben und damit ein Bundeszuschuss nicht mehr erforderlich
ist.
Die Beitragseinnahmen der BA wurde auf Basis der voraussichtlichen
Entwicklung der Bruttolohn- und Gehaltssummen in 2005 sowie der
projektierten Veränderungen gemäß den Eckwertannahmen der
Bundesregierung kalkuliert. Diese gehen davon aus, dass das
Bruttoinlandsprodukt im kommenden Jahr um 1,2 Prozent steigt.
Erwartet wird darüber hinaus eine Zunahme der abhängig Beschäftigten
um 0,4 Prozent sowie eine Zahl von 25,411 Millionen
Versicherungspflichtigen. Die jahresdurchschnittliche
Arbeitslosenzahl wird mit 4,699 Millionen angesetzt.
Der Haushaltsplan 2006 sieht Gesamteinnahmen in Höhe von 52,06
Milliarden Euro vor (53,96), davon 49,83 Milliarden Euro
Beitragseinnahmen (47,80).
Den Einnahmen stehen 2006 Ausgaben von insgesamt 50,26 Milliarden
Euro gegenüber (57,96). Davon sind allein für das Arbeitslosengeld
26,47 Milliarden Euro vorgesehen. Damit sollen im Jahresdurchschnitt
1,711 Millionen Leistungsempfänger finanziert werden.
Für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sieht der Haushaltsplan 2006
ein Gesamtvolumen von 13,11 Milliarden Euro vor. Von diesem Betrag
entfallen 3,30 Milliarden Euro auf den Eingliederungstitel, in dem
die meisten Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung
zusammengefasst sind. Davon sind auf Beschluss des Verwaltungsrates
zusätzlich 200 Millionen Euro ausdrücklich für die Förderung von
älteren und gering qualifizierten Arbeitslosen vorgesehen. Der
Vorstand wird dazu ein Programm für den wirkungsorientierten Einsatz
dieser Mittel bis Dezember 2005 dem Veraltungsrat vorlegen. Das
geringere Haushaltssoll im Eingliederungstitel ergibt sich daraus,
dass einige Instrumente, wie zum Beispiel Strukturanpassungsmaßnahmen
und Unterhaltsgeld für ehemalige Arbeitslosenhilfebezieher,
auslaufen.
Im kommenden Jahr sieht der Etat einen Aussteuerungsbetrag in Höhe
von 5,30 Milliarden Euro vor. Diesen Betrag zahlt die BA dem Bund
nach § 46 Abs. 4 SGB II für die Personen, die innerhalb von drei
Monaten nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld II erwerben. Für 2006 wird mit 525.000
Übertrittsfällen gerechnet.
Die Aufwendungen für Verwaltung sind im Haushaltsplan 2006 im SGB
III-Bereich mit insgesamt 3,86 Milliarden Euro um 0,11 Milliarden
Euro niedriger veranschlagt als 2005. Die Verwaltungsausgaben für den
SGB II-Bereich sind künftig ausschließlich im Bundeshaushalt
ausgewiesen.
Saldiert ergibt sich 2006 ein Überschuss in Höhe von 1,80
Milliarden Euro.
Basis für den heute festgestellten Haushaltsplan ist die aktuelle
Rechtslage.
Vorstand und Verwaltungsrat sind sich darüber einig, die neuen
Steuerungsprozesse der Bundesagentur für Arbeit auch 2006 konsequent
fortzusetzen, um so Leistungen noch effizienter und zielgerichteter
erbringen zu können. Es ist weiterhin ausdrückliches Ziel, die
Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu steigern sowie
die Wirkung der aktiven Arbeitsförderung, speziell bei Jugendlichen
und Menschen mit Behinderungen, zu verbessern.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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