Wettstreit der Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen läuft
BA kann detaillierte Ergebnisse vorlegen
Nürnberg (ots)
Seit einem Jahr ist das Sozialgesetzbuch II (SGB II) in Kraft. Menschen, die Leistungen zur Grundsicherung erhalten, werden seitdem überwiegend von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) aus Agenturen für Arbeit und Kommunen betreut. 69 zugelassene kommunale Träger (Optionskommunen) nutzen die Möglichkeit der alleinigen Betreuung von Arbeitslosengeld II-Beziehern. Eine seriöse Beurteilung, welches Modell besser ist, ist derzeit noch nicht möglich.
BA legt detaillierte Zahlen über Arbeit in 370 Kreisen und kreisfreien Städten vor
Trotz schwieriger Start- und Rahmenbedingungen haben die ARGEn gute Ergebnisse erzielt. Diese sind auch quantitativ nachweisbar, weil die vorhandenen IT-Systeme der Bundesagentur für Arbeit (BA) detaillierte und transparente Auswertungen ermöglichen. Die ARGEn und die in getrennter Trägerschaft arbeitenden Agenturen für Arbeit haben im Zeitraum Januar bis November 2005 folgendes erreicht:
- In den Arbeitsgemeinschaften sind 47.700 Mitarbeiter beschäftigt, darunter 18.600 aus der BA. - 6,8 Millionen Erst- und Folgeanträge auf Grundsicherung für Arbeitsuchende sind in den ersten elf Monaten des Jahres bearbeitet worden. - Mehr als eine Millionen Hilfebedürftige konnten seit Jahresbeginn die Arbeitslosigkeit beenden, weil sie eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, und fast 530.000, weil sie eine Ausbildung begannen. Darunter waren 215.000 bzw. über 200.000 jugendliche Hilfebedürftige (unter 25 Jahren). - Über 1,4 Millionen Arbeitslosengeld II-Bezieher haben in den ersten zehn Monaten des Jahres eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme begonnen. Knapp die Hälfte aller Eintritte erfolgte in Maßnahmen mit dem Ziel, die Chancen auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Im November befanden sich fast 550.000 erwerbsfähige Hilfebedürftige in Maßnahmen. - Die ARGEn und in getrennter Trägerschaft agierenden Agenturen für Arbeit haben bis Ende Oktober 2,1 Milliarden Euro für Eingliederungsleistungen ausgegeben. Insgesamt 2,7 Milliarden Euro sind bis Jahresende durch Maßnahmen gebunden.
Arbeitsmarktzahlen aus Optionskommunen sind im Aufbau
Vergleichbare Informationen aus den Optionskommunen liegen noch nicht vor. Diese sind mit 640.000 erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen für rund 13 % der SGB II-Aufgabe zuständig.
Der Gesetzgeber verpflichtet die BA zur Erstellung einer Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik für alle Kreise. Die Optionskommunen haben dazu die erforderlichen Daten an die BA zu übermitteln. Es wurde ein Datenlieferstandard mit den Kommunen abgestimmt und alle Optionskommunen beteiligen sich an der monatlichen Datenlieferung. In enger Zusammenarbeit mit den Optionskommunen sind Fortschritte beim Aufbau der neuen Statistiken erzielt worden. Angaben zu Bewegungen am Arbeitsmarkt (Zugänge in, Abgänge aus Arbeitslosigkeit) sowie zum Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente sind jedoch überwiegend noch nicht verwendbar. Lediglich für die Leistungsgewährung und die Arbeitslosigkeit können mittlerweile bundesweite Statistiken erstellt werden.
Optionskommunen geben Aufgaben an die BA zurück
Das SGB II sieht ausdrücklich vor, dass Optionskommunen die Arbeitslosengeld II-Bezieher umfassend betreuen. Für eine Übergangsfrist ist jedoch die Möglichkeit vorgesehen, dass die Optionskommunen der BA Aufgaben zur Eingliederung übertragen. Darüber hinaus hat die BA vor allem im Interesse der Jugendlichen den Optionskommunen im Frühsommer angeboten, die Ausbildungsstellenvermittlung jugendlicher Arbeitslosengeld II-Bezieher gegen Kostenerstattung wieder zu übernehmen. Von diesen Möglichkeiten und Angeboten hat eine nennenswerte Zahl Optionskommunen Gebrauch gemacht. Eine Reihe von Optionskommunen nutzen auch die Fachdienste der BA, insbesondere den Psychologischen Dienst.
Die Wahrnehmung der Aufgaben durch die zugelassenen kommunalen Träger im Vergleich zur Aufgabenwahrnehmung durch die Arbeitsgemeinschaften wird durch Wirkungsforschung begleitet und evaluiert. Die Ergebnisse sollen 2008 vorliegen.
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