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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Wettstreit der Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen läuft
BA kann detaillierte Ergebnisse vorlegen

Nürnberg (ots)

Seit einem Jahr ist das Sozialgesetzbuch II (SGB
II) in Kraft. Menschen, die Leistungen zur Grundsicherung erhalten,
werden seitdem überwiegend von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) aus
Agenturen für Arbeit und Kommunen betreut. 69 zugelassene kommunale
Träger (Optionskommunen) nutzen die Möglichkeit der alleinigen
Betreuung von Arbeitslosengeld II-Beziehern. Eine seriöse
Beurteilung, welches Modell besser ist, ist derzeit noch nicht
möglich.
BA legt detaillierte Zahlen über Arbeit in 370 Kreisen und
   kreisfreien Städten vor
Trotz schwieriger Start- und Rahmenbedingungen haben die ARGEn
gute Ergebnisse erzielt. Diese sind auch quantitativ nachweisbar,
weil die vorhandenen IT-Systeme der Bundesagentur für Arbeit (BA)
detaillierte und transparente Auswertungen ermöglichen. Die ARGEn und
die in getrennter Trägerschaft arbeitenden Agenturen für Arbeit haben
im Zeitraum Januar bis November 2005 folgendes erreicht:
- In den Arbeitsgemeinschaften sind 47.700 Mitarbeiter  
     beschäftigt, darunter 18.600 aus der BA.
   - 6,8 Millionen Erst- und Folgeanträge auf Grundsicherung für
     Arbeitsuchende sind in den ersten elf Monaten des Jahres  
     bearbeitet worden.
   - Mehr als eine Millionen Hilfebedürftige konnten seit  
     Jahresbeginn die Arbeitslosigkeit beenden, weil sie eine 
     Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, und fast 530.000, weil sie 
     eine Ausbildung begannen. Darunter waren 215.000 bzw. über 
     200.000 jugendliche Hilfebedürftige (unter 25 Jahren). 
   - Über 1,4 Millionen Arbeitslosengeld II-Bezieher haben in den 
     ersten zehn Monaten des Jahres eine arbeitsmarktpolitische 
     Maßnahme begonnen. Knapp die Hälfte aller Eintritte erfolgte in 
     Maßnahmen mit dem Ziel, die Chancen auf Integration in den 
     ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Im November befanden sich fast 
     550.000 erwerbsfähige Hilfebedürftige in Maßnahmen.
   - Die ARGEn und in getrennter Trägerschaft agierenden Agenturen 
     für Arbeit haben bis Ende Oktober 2,1 Milliarden Euro für
     Eingliederungsleistungen ausgegeben. Insgesamt 2,7 Milliarden 
     Euro sind bis Jahresende durch Maßnahmen gebunden.
Arbeitsmarktzahlen aus Optionskommunen sind im Aufbau
Vergleichbare Informationen aus den Optionskommunen liegen noch
nicht vor. Diese sind mit 640.000 erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen für
rund 13 % der SGB II-Aufgabe zuständig.
Der Gesetzgeber verpflichtet die BA zur Erstellung einer
Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik für alle Kreise. Die
Optionskommunen haben dazu die erforderlichen Daten an die BA zu
übermitteln. Es wurde ein Datenlieferstandard mit den Kommunen
abgestimmt und alle Optionskommunen beteiligen sich an der
monatlichen Datenlieferung. In enger Zusammenarbeit mit den
Optionskommunen sind Fortschritte beim Aufbau der neuen Statistiken
erzielt worden. Angaben zu Bewegungen am Arbeitsmarkt (Zugänge in,
Abgänge aus Arbeitslosigkeit) sowie zum Einsatz
arbeitsmarktpolitischer Instrumente sind jedoch überwiegend noch
nicht verwendbar. Lediglich für die Leistungsgewährung und die
Arbeitslosigkeit können mittlerweile bundesweite Statistiken erstellt
werden.
Optionskommunen geben Aufgaben an die BA zurück
Das SGB II sieht ausdrücklich vor, dass Optionskommunen die
Arbeitslosengeld II-Bezieher umfassend betreuen. Für eine
Übergangsfrist ist jedoch die Möglichkeit vorgesehen, dass die
Optionskommunen der BA Aufgaben zur Eingliederung übertragen. Darüber
hinaus hat die BA vor allem im Interesse der Jugendlichen den
Optionskommunen im Frühsommer angeboten, die
Ausbildungsstellenvermittlung jugendlicher Arbeitslosengeld
II-Bezieher gegen Kostenerstattung wieder zu übernehmen. Von diesen
Möglichkeiten und Angeboten hat eine nennenswerte Zahl
Optionskommunen Gebrauch gemacht. Eine Reihe von Optionskommunen
nutzen auch die Fachdienste der BA, insbesondere den Psychologischen
Dienst.
Die Wahrnehmung der Aufgaben durch die zugelassenen kommunalen
Träger im Vergleich zur Aufgabenwahrnehmung durch die
Arbeitsgemeinschaften wird durch Wirkungsforschung begleitet und
evaluiert. Die Ergebnisse sollen 2008 vorliegen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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