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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Berufliche Weiterbildung wird im erforderlichen Maß gefördert

Nürnberg (ots)

Zur Forderung des Rostocker
CDU-Bundestagsabgeordneten Eckard Rehberg nach "einem neuen Kurs bei 
Umschulungen" stellt die Bundesagentur für Arbeit (BA) fest:
Im Jahr 2005 standen für die Finanzierung von Maßnahmen der 
aktiven Arbeitsmarktpolitik, zu denen auch die berufliche 
Weiterbildung zählt, so viele Mittel zur Verfügung wie auch im Jahr 
zuvor. Die BA ist dem Beitragszahler verpflichtet und verfolgt 
deshalb den Grundsatz, diese Mittel wirksam und wirkungsorientiert 
einzusetzen. Das bedeutet: durch die Agenturen für Arbeit werden die 
Maßnahmen gefördert, die zu einer nachhaltigen Integration in den 
Arbeitsmarkt führen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass mit 
kostengünstigeren Trainingsmaßnahmen, vor allem aber mit 
Lohnzuschüssen bei Aufnahme einer Beschäftigung mindestens gleiche 
Integrationserfolge erzielt werden wie mit Weiterbildungsmaßnahmen.
Im abgelaufenen Jahr 2005 haben insgesamt 130.400 Menschen eine 
berufliche Weiterbildung begonnen. Von diesen wurden 68.200 durch die
Arbeitsagenturen gefördert. Die Agenturen haben 2005 insgesamt 654 
Millionen Euro an Maßnahmekosten aufgewendet. 62.200 Menschen sind 
durch die Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der Arbeitslosengeld 
II-Bezieher (ARGEn) gefördert worden.
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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