Pressemitteilung Nr. 25 der Bundesagentur für Arbeit vom 22. Mai 2006: Bundesagentur zu BRH-Bericht: Kompetenzen klären, Transparenz schaffen, Verwaltungspraxis verbessern
Nürnberg (ots)
Der Bundesrechnungshof hat am Freitag dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages einen zusammenfassenden Bericht über die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") vorgelegt. Darin stellt der Bundesrechnungshof deutliche Mängel in der Konstruktion des Gesetzes und der Verwaltungspraxis fest.
Verantwortlich für diese Mängel sind aber nicht, wie von einigen Medien heute dargestellt, die Agenturen für Arbeit, sondern die Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen sowie die zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommunen). Ar-beitsgemeinschaften und Optionskommunen sind nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in den Arbeitsgemeinschaften vor Ort nur begrenzte Eingriffsmöglichkeiten. In den Arbeitsgemeinschaften arbeiten Kommunen und Agenturen als gleichberechtigte Partner zusammen. In den meisten Fällen ist dabei nicht eindeutig geklärt, wer letztlich die Führungsverantwortung hat. Darauf weist auch der BRH in seinem Bericht ausdrücklich hin. Die BA hat sich entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags als ein Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende von Beginn an mit Nachdruck dafür eingesetzt, das SGB II trotz der bestehenden Besonderheiten des Systems und unzureichender gesetzlicher Rollenklärung zum Erfolg zu führen. Dabei hat sich der Vorstand der BA frühzeitig gegen die Regelung einer paritätischen Stimmenverteilung, wie sie in den Arbeitsgemeinschaften vorherrscht, ausgesprochen. Um klare Verantwortlichkeiten zu schaffen, hat die BA im vergangenen Jahr den Kom-munen angeboten, dass diese die Mehrheit in den Trägerversammlungen und so das letzte Entscheidungsrecht in den Arbeitsgemeinschaften übernehmen. Diese Lösung, die der Vorstandsvorsitzende der BA, Frank-J. Weise, gemeinsam mit Minister Clement, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund vereinbart hat, stieß bislang allerdings bei den Kommunen nur auf zurückhaltende Resonanz. In vielen Arbeitsgemeinschaften ist die Verantwortung nach wie vor ungeklärt.
In diesem Jahr wird die BA mit einem Controlling- und Zielvereinbarungssystem Transparenz über die Leistungen der Arbeitsgemeinschaften schaffen. Zudem werden die Agenturen für Arbeit ihre fachliche Unterstützung erweitern, um die Erledigung der ge-setzlichen Aufgaben in den Arbeitsgemeinschaften zu optimieren und besser nachzuhalten. Mit den kommunalen Spitzenverbänden hat die BA vereinbart, das Personal in den Arbeitsgemeinschaften weiter zu qualifizieren, um die Verwaltungspraxis zu verbessern. Außerdem hat die BA das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf hingewiesen, dass mehrere tausend bislang befristete Stellen in den Arbeitsgemeinschaften in dauerhafte Stellen umgewandelt werden müssen, um personelle Stabilität zu erreichen.
Dennoch sieht die BA die Erfolgsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaften grundsätzlich weiterhin als gefährdet an, sofern Verantwortlichkeiten ungeklärt bleiben und eindeutige Mehrheiten nicht vorhanden sind. Die BA erwartet eine eindeutige Klärung der Füh-rungsverantwortung in den ARGEn und bietet an, selbst die Verantwortung zu übernehmen, wo die Kommunen sich nicht dazu bereit erklären.
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