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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Neues Förderkonzept in der Bauwirtschaft: Winterbeschäftigung und saisonale Kurzarbeit statt Arbeitslosigkeit

Nürnberg (ots)

Neues Förderkonzept in der Bauwirtschaft:
Winterbeschäftigung und saisonale Kurzarbeit statt Arbeitslosigkeit
Ab der Schlechtwetterzeit 2006/2007 wird die bisherige 
Winterbauförderung durch ein neues Leistungssystem abgelöst. Damit 
wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass durch die 
Inanspruchnahme der neuen Leistung Saison-Kurzarbeitergeld und der 
ergänzenden Leistungen in den Winter-Monaten künftig Entlassungen und
Winterarbeitslosigkeit im Baugewerbe stärker als bisher vermieden 
werden können.
Anstelle des bisherigen Winterausfallgeldes kann künftig in der 
Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) das neue 
Saison-Kurzarbeitergeld gewährt werden. Es soll den Entgeltausfall 
ausgleichen, sofern aus wirtschaftlichen und / oder Witterungsgründen
nicht gearbeitet werden kann und Arbeitszeitguthaben nicht aufzulösen
sind. Die Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes entspricht der des 
konjunkturellen Kurzarbeitergeldes: Arbeitnehmer erhalten 60 oder 67 
Prozent des um pauschalierte Abzüge geminderten entgangenen 
Arbeitsentgelts. Arbeitgebern werden die auf das ausgefallene Entgelt
entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung erstattet.
Das Saison-Kurzarbeitergeld wird aus Beitragsmitteln zur 
Arbeitsförderung, die ergänzenden Leistungen werden aus Umlagemitteln
finanziert. Insgesamt ist die neue Förderung für die Baubetriebe 
nahezu kostenneutral. Es soll bewirken, dass Betriebe für die 
Winterperiode auf die Entlassung ihrer Arbeitnehmer verzichten und 
die Vorteile einer durchgehenden Beschäftigung nutzen.
Gewerbliche Arbeitnehmer des Baugewerbes erhalten zudem aus 
Umlagemitteln finanzierte folgende ergänzende Leistungen:
- Mehraufwands-Wintergeld in Höhe von 1 Euro je geleisteter 
Arbeitsstunde für in der Zeit vom 15. Dezember bis Ende Februar 
geleistete Arbeitsstunden
- Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 Euro je ausgefallener 
Arbeitsstunde, wenn die Inanspruchnahme des Saison-Kurzarbeitergeldes
durch Auflösung von Arbeitszeitguthaben vermieden werden kann.
Zur Finanzierung wird ab 1. Mai 2006 im Bauhauptgewerbe eine 
Winterbeschäftigungsumlage in Höhe von zwei Prozent erhoben. Erstmals
werden an der Umlage auch die Arbeitnehmer beteiligt.
In Betrieben des Dachdeckerhandwerks, des Gerüstbaus und des 
Garten- und Landschaftsbaus gelten für den Winter 2006/2007 
abweichende Regelungen.
Die Agenturen für Arbeit informieren bis zum Eintritt der nächsten 
Schlechtwetterzeit flächendeckend in Informationsveranstaltungen 
betroffene Verbände und Arbeitgeber über das neue Recht und das 
Verwaltungsverfahren und bieten dafür bei Bedarf auch 
Einzelberatungen an.
Das neue Leistungssystem bleibt zunächst auf das Baugewerbe 
beschränkt. Über die ersten beiden Förderperioden (2006/2007 und 
2007/2008) hinweg werden die Wirkungen des Saison-Kurzarbeitergeldes 
und der ergänzenden Leistungen begleitend untersucht. Nach 
erfolgreichem Abschluss des Evaluationsprozesses kann das 
Fördersystem erstmalig zum Winter 2008/2009 neben dem Baugewerbe auf 
weitere Branchen ausgeweitet werden. Dazu bedarf es eines 
Gesetzgebungsverfahrens und des Einvernehmens der maßgeblichen 
Tarifvertragsparteien.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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