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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Pressemitteilung Nr. 37 der Bundesagentur für Arbeit vom 20. Juni 2006

Nürnberg (ots)

Zwischenergebnis des ersten automatisierten
Datenabgleichs im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende liegt
vor
Im Rahmen dieses ersten Abgleichs hatte die Bundesagentur für 
Arbeit (BA) im Dezember vergangenen Jahres den Arbeitsgemeinschaften 
(ARGEn), Arbeitsagenturen bzw. Kommunen in getrennter Trägerschaft 
und "Optionskommunen" 3,19 Millionen so genannte 
"Überschneidungsmitteilungen" aus dem Abgleich der Daten von 7,5 
Millionen Arbeitslosengeld II-Beziehern übermittelt. Das bedeutet, 
dass die hiervon betroffenen 2,45 Millionen Menschen neben dem 
Arbeitslosengeld II gleichzeitig zum Beispiel in einem 
Beschäftigungsverhältnis stehen, Kapitaleinkünfte erzielt haben oder 
eine Rente beziehen. Die Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der 
Arbeitslosengeld II-Bezieher und Agenturen für Arbeit hatten zu 
überprüfen, ob diese Einkünfte bei der Beantragung angegeben und 
berücksichtigt waren.
Bisher wurden ca. 70% der Überschneidungsmeldungen bearbeitet. Wie
vermutet, hat die überwiegende Mehrzahl der Leistungsempfänger ihre 
anderen Einkommensquellen bereits in den Leistungsanträgen angegeben.
Dann liegt kein Leistungsmissbrauch vor. Dennoch sind bis jetzt aus 
den Überschneidungsmeldungen in fast 60.000 Fällen neue 
anspruchserhebliche Tatsachen bekannt geworden, die Auswirkungen auf 
den Anspruch auf die gewährten Leistungen hatten. Aus den bisher 
bearbeiteten Überschneidungsmeldungen ergeben sich beim 
Arbeitslosengeld II Überzahlungen in Höhe von 26,9 Millionen Euro und
bei den Kosten für Unterkunft und Heizung (bei kommunalen 
ARGE-Trägern) Überzahlungen in Höhe von 8,8 Millionen Euro.
Verdachtsmomente für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit oder 
Straftat wurden bisher in 22.900 Fällen bejaht. In 4.200 Fällen 
führte eine Überschneidungsmitteilung zum Wegfall des Anspruchs mit 
Wirkung für die Zukunft.
Aus den bisherigen Ergebnissen des ersten Abgleichs können keine 
Rückschlüsse auf den Umfang von Leistungsmissbrauch im Bereich der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende insgesamt gezogen werden.
Nach heutigem Stand wird der Datenabgleich durch das geplante 
"Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" 
wichtige Änderungen erfahren. Mit dem Inkrafttreten ist schon für 
August 2006 zu rechnen.
Nach dem Gesetz wird die BA künftig mittels Datenabgleichs 
ermitteln, ob Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für 
Arbeitsuchende über bislang verschwiegene Konten oder Depots im 
EU-Ausland verfügen.
Außerdem ist der Abgleich von Leistungen der Arbeitsförderung bei 
den Agenturen für Arbeit mit Leistungen der Grundsicherung, aber auch
der Abgleich von Leistungen der Grundsicherung bei verschiedenen 
Leistungsträgern vorgesehen. Dadurch wird künftig ein Doppel- oder 
Mehrfachbezug dieser Leistungen aufgedeckt. Praktiker sehen hier ein 
erhebliches Missbrauchspotenzial. Die Rechtslage wird mit dem SGB 
II-Fortentwicklungsgesetz insoweit derjenigen im Bereich der 
Sozialhilfe angepasst.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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