BA: Ombudsrat legt Schlussbericht vor
Nürnberg (ots)
Klärung der Verantwortung in Arbeitsgemeinschaften auch Forderung der BA
Heute hat der Ombudsrat seinen Schlussbericht zur Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Arbeitslosengeld II") vorgelegt. In dem Bericht setzt sich der Ombudsrat kritisch mit den gesetzlichen Grundlagen des Arbeitslosengeldes II und der praktischen Umsetzung der Reform auseinander.
Der Ombudsrat kritisiert vor allem die ungeklärte Verantwortung in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) aus Kommunen und Agenturen für Arbeit. Außerdem fordert er größere Eigenverantwortung der ARGEn. Nach dem Willen des Gesetzgebers arbeiten Kommunen und Agenturen in den ARGEn zusammen. Dabei ist nicht geklärt, wer letztlich die Führung und Verantwortung trägt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat schon frühzeitig auf dieses Konstruktionsproblem hingewiesen. Die BA hat ein hohes Interesse daran, dass die Frage der Führung und Verantwortung in den ARGEn eindeutig geklärt wird. Diesen Konstruktionsmangel kann aber nur die Politik beheben.
Mehr als die Hälfte der rund 70.000 telefonischen und schriftlichen Anfragen an den Ombudsrat bezogen sich auf eine fehlende Klarheit und Verständlichkeit der Bescheide der Grundsicherung. Daher kritisiert der Ombudsrat, dass eineinhalb Jahre nach Einführung des Arbeitslosengeldes II noch keine verständlicheren Bescheide entwickelt worden sind. Die BA kann diese Kritik von Bürgern und Ombudsrat nachvollziehen. Allerdings spiegeln die Bescheide die komplizierte Rechtslage wider. Sie müssen komplexe Sachverhalte rechtlich korrekt und gerichtsfest abbilden. Es reicht leider nicht, wenn die Bescheide beispielsweise nur Zahlungshöhe und Zahlungszeitraum nennen.
Der BA-Vorstand bedankt sich beim Ombudsrat nicht nur für das Lob, das der Rat in seinem Abschlussbericht für das Engagement der Mitarbeiter in den ARGEn äußert, sondern auch und vor allem für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen eineinhalb Jahren.
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