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Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA: Berichtigung der Pressemitteilung: Dienstleistung für Künstler bleibt

Nürnberg (ots)

In der Presseinformation zur Zukunft des
Künstlerdienstes in der BA hat sich ein Fehler eingeschlichen. Im 
letzten Absatz muss es heißen: "Im Bundestag wird eine 
Gesetzesinitiative mit dem Ziel angestrebt, dass die BA in 
selbstständige Tätigkeiten vermitteln kann."
Die korrekte Pressemitteilung hier im ganzen Umfang:
Im Zuge der laufenden Reform prüft die Bundesagentur für Arbeit 
(BA) auch, wie die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung - und damit 
auch der dort angesiedelte Künstlerdienst - in Zukunft optimal 
organisiert werden kann. Angesichts der derzeitigen politischen 
Diskussion hat der Vorstand der BA gestern beschlossen, 
grundsätzliche Entscheidungen zu diesem Thema erst zu treffen, wenn 
Beschlüsse auf politischer Ebene gefallen sind.
In die Kritik war der Künstlerdienst der BA durch eine 
Feststellung des Bundesrechnungshofes und eine daran anschließende 
Aufforderung des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages 
gekommen. Bemängelt wurde insbesondere die Tatsache, dass 
Künstlerinnen und Künstler durch die BA vielfach in selbstständige 
Engagements vermittelt werden. Die BA würde damit über ihren 
gesetzlichen Auftrag hinausgehen.
Die BA hat die erkannten Mängel abgestellt.
Inzwischen verändert sich jedoch die Rechtslage. Im Bundestag wird
eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel angestrebt, dass die BA in 
selbstständige Tätigkeiten vermitteln kann, da auch Selbstständigkeit
ein Ausweg aus Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug ist.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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