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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Report zitiert selektiv aus BRH-Prüfmitteilung - BA wird sozialpolitischem Auftrag gerecht

Nürnberg (ots)

Die ARD-Sendung "Report Mainz" berichtet heute
Abend über eine Prüfmitteilung des Bundesrechnungshofes (BRH) über 
die "Handlungsprogramme" der Bundesagentur für Arbeit (BA). Vorab hat
die Redaktion eine Pressemitteilung über den Inhalt des Beitrages 
veröffentlicht.
Die BA stellt zu dieser Pressemitteilung fest:
Der Autor des Textes zitiert sehr selektiv aus dem Schreiben des 
Bundesrechnungshofes. Unerwähnt bleibt, dass der BRH selbst das 
Prüfungsergebnis als vorläufig ansieht, weil es noch nicht die 
Stellungnahme der BA berücksichtigt. Ebenso wird verschwiegen, dass 
sich der BRH grundsätzlich positiv zu den Handlungsprogrammen äußert.
Mit den Handlungsprogrammen werden Kunden bundesweite 
Qualitätsstandards garantiert: Nach seinen individuellen 
Voraussetzungen (z.B. Qualifizierung, Mobilität, Alter) wird jeder 
Arbeitsuchende einer von vier Kundengruppen zugeteilt. Aus dieser 
Kundendifferenzierung ergeben sich die Förderinstrumente, die nach 
dem individuellen Bedarf und den Zielen des Betroffenen ausgewählt 
werden.
Der BRH schreibt über dieses Konzept: "Die Handlungsprogramme für die
Kundengruppe der Arbeitnehmer können eine wirksame und 
wirtschaftliche Vorgehensweise der Vermittlungsfachkräfte 
unterstützen." Die Differenzierung von rat- und arbeitsuchenden 
Menschen in bestimmte Gruppen ist nach Auffassung des BRH "in sich 
schlüssig, die dafür vorgesehenen Einzelmerkmale sind nachvollziehbar
und sachgerecht." Weiter führt der Rechnungshof aus: "Die Festlegung 
von Ermessensleistungen nach Handlungsbedarfen und die darauf 
aufbauende Ablehnung einer bestimmten Ermessensleistung im Einzelfall
stellen keinen Verstoß gegen Art. 12 oder Art. 14 des Grundgesetzes 
dar."
Es besteht also kein grundsätzlicher Dissens zwischen BRH und BA. 
Richtig ist, dass BA und BRH den Umgang mit so genannten Markt- und 
Betreuungskunden unterschiedlich werten. Die BA hält das derzeitige 
Konzept für rechtlich zulässig und für vereinbar mit dem 
sozialpolitischen Auftrag der BA.
Die Kritik an diesem Konzept zielt vor allem auf die Unterstützung 
von Betreuungskunden. Ein Arbeitsuchender wird dann in das Profil 
"Betreuungskunde" eingruppiert, wenn mehrere Vermittlungshemmnisse 
vorliegen und die Eingliederungschancen des Betroffenen durch den 
Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente nicht erhöht werden 
können. Daher ist der simple Einsatz einer Fördermaßnahme, wie z.B. 
einer Weiterbildung, in diesen Fällen oft nicht sinnvoll. Für Kunden 
mit Betreuungsprofil ist - angesichts der komplexen Problemlagen - 
die Beschäftigungsaufnahme oft nur über ein Zwischenziel, einen 
Integrationsfortschritt, erreichbar. Um diesen zu erreichen, 
beschreitet die BA verschiedene Wege und stellt dazu vielfältige 
Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Die Beratung über mögliche 
Hilfen - auch Hilfen zur Selbsthilfe - ist oft der entscheidende 
Schritt, um kurzfristig das vordergründige Hemmnis zu reduzieren und 
mittelfristig die Basis für eine Erfolg versprechende und 
arbeitsplatzorientierte Förderung zu schaffen. Die betreuenden 
Vermittler sind hier Initiator und Wegweiser zu den relevanten 
Einrichtungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), können die 
Beratung aber nicht selbst leisten. Außerdem hat der BA-Vorstand 
gemeinsam mit dem Verwaltungsrat in diesem Jahr ein Sonderprogramm 
zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von 
Geringqualifizierten und älteren Arbeitnehmern mit Betreuungsprofil 
gestartet. Bundesweit stehen zusätzlich rund 200 Millionen Euro zur 
Verfügung; mit den Mitteln sollen bundesweit voraussichtlich 50.000 
Kunden gefördert werden. Bis Ende Mai haben knapp 38.000 Personen im 
Rahmen des Sonderprogramms mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen 
begonnen, überwiegend in beruflicher Weiterbildung und 
Trainingsmaßnahmen. Für das Jahr 2007 ist eine Fortsetzung in 
vergleichbarem Umfang vorgesehen.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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