Report zitiert selektiv aus BRH-Prüfmitteilung - BA wird sozialpolitischem Auftrag gerecht
Nürnberg (ots)
Die ARD-Sendung "Report Mainz" berichtet heute Abend über eine Prüfmitteilung des Bundesrechnungshofes (BRH) über die "Handlungsprogramme" der Bundesagentur für Arbeit (BA). Vorab hat die Redaktion eine Pressemitteilung über den Inhalt des Beitrages veröffentlicht.
Die BA stellt zu dieser Pressemitteilung fest:
Der Autor des Textes zitiert sehr selektiv aus dem Schreiben des Bundesrechnungshofes. Unerwähnt bleibt, dass der BRH selbst das Prüfungsergebnis als vorläufig ansieht, weil es noch nicht die Stellungnahme der BA berücksichtigt. Ebenso wird verschwiegen, dass sich der BRH grundsätzlich positiv zu den Handlungsprogrammen äußert. Mit den Handlungsprogrammen werden Kunden bundesweite Qualitätsstandards garantiert: Nach seinen individuellen Voraussetzungen (z.B. Qualifizierung, Mobilität, Alter) wird jeder Arbeitsuchende einer von vier Kundengruppen zugeteilt. Aus dieser Kundendifferenzierung ergeben sich die Förderinstrumente, die nach dem individuellen Bedarf und den Zielen des Betroffenen ausgewählt werden. Der BRH schreibt über dieses Konzept: "Die Handlungsprogramme für die Kundengruppe der Arbeitnehmer können eine wirksame und wirtschaftliche Vorgehensweise der Vermittlungsfachkräfte unterstützen." Die Differenzierung von rat- und arbeitsuchenden Menschen in bestimmte Gruppen ist nach Auffassung des BRH "in sich schlüssig, die dafür vorgesehenen Einzelmerkmale sind nachvollziehbar und sachgerecht." Weiter führt der Rechnungshof aus: "Die Festlegung von Ermessensleistungen nach Handlungsbedarfen und die darauf aufbauende Ablehnung einer bestimmten Ermessensleistung im Einzelfall stellen keinen Verstoß gegen Art. 12 oder Art. 14 des Grundgesetzes dar." Es besteht also kein grundsätzlicher Dissens zwischen BRH und BA. Richtig ist, dass BA und BRH den Umgang mit so genannten Markt- und Betreuungskunden unterschiedlich werten. Die BA hält das derzeitige Konzept für rechtlich zulässig und für vereinbar mit dem sozialpolitischen Auftrag der BA. Die Kritik an diesem Konzept zielt vor allem auf die Unterstützung von Betreuungskunden. Ein Arbeitsuchender wird dann in das Profil "Betreuungskunde" eingruppiert, wenn mehrere Vermittlungshemmnisse vorliegen und die Eingliederungschancen des Betroffenen durch den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente nicht erhöht werden können. Daher ist der simple Einsatz einer Fördermaßnahme, wie z.B. einer Weiterbildung, in diesen Fällen oft nicht sinnvoll. Für Kunden mit Betreuungsprofil ist - angesichts der komplexen Problemlagen - die Beschäftigungsaufnahme oft nur über ein Zwischenziel, einen Integrationsfortschritt, erreichbar. Um diesen zu erreichen, beschreitet die BA verschiedene Wege und stellt dazu vielfältige Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Die Beratung über mögliche Hilfen - auch Hilfen zur Selbsthilfe - ist oft der entscheidende Schritt, um kurzfristig das vordergründige Hemmnis zu reduzieren und mittelfristig die Basis für eine Erfolg versprechende und arbeitsplatzorientierte Förderung zu schaffen. Die betreuenden Vermittler sind hier Initiator und Wegweiser zu den relevanten Einrichtungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), können die Beratung aber nicht selbst leisten. Außerdem hat der BA-Vorstand gemeinsam mit dem Verwaltungsrat in diesem Jahr ein Sonderprogramm zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von Geringqualifizierten und älteren Arbeitnehmern mit Betreuungsprofil gestartet. Bundesweit stehen zusätzlich rund 200 Millionen Euro zur Verfügung; mit den Mitteln sollen bundesweit voraussichtlich 50.000 Kunden gefördert werden. Bis Ende Mai haben knapp 38.000 Personen im Rahmen des Sonderprogramms mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen begonnen, überwiegend in beruflicher Weiterbildung und Trainingsmaßnahmen. Für das Jahr 2007 ist eine Fortsetzung in vergleichbarem Umfang vorgesehen.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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