Interne Verwaltung der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird optimiert
Nürnberg (ots)
Während der ersten Stufe der Reform der BA standen die Kernaufgaben der Arbeitsverwaltung im Mittelpunkt. Die zahlreichen Veränderungen in diesem Bereich haben Anpassungen bei der internen Verwaltung der BA notwendig gemacht. Die Verwaltung der Arbeitsagenturen ist in ihrem heutigen Aufbau nicht mehr optimal, da sie die Neuerungen im operativen Bereich noch nicht nachgezeichnet hat. Nun steht die erforderliche Neuordnung an. Im Kern geht es darum, die internen Dienste, die das operative Geschäft unterstützen, in Standorten zu bündeln. Ziel ist eine bessere und effektivere Verwaltung, keine Strukturänderung der BA. Kunden haben keine Nachteile zu befürchten. Die BA bleibt in der Fläche - Die Arbeitsagenturen werden nicht strukturell neu gegliedert. Sie bleiben als Dienststellen erhalten. Die Verantwortung für den Eingliederungstitel wird unter Beteiligung der bestehenden Selbstverwaltungsorgane weiterhin dezentral wahrgenommen. - Die Regionaldirektionen werden nicht neu gegliedert. - Die Geschäftsstellenstruktur wird ebenfalls im Wesentlichen beibehalten. - Die Struktur der BA (Zentrale, 10 Regionaldirektionen, 178 Agenturen mit jeweils eigener Geschäftsführung und Selbstverwaltung) bleibt erhalten. Kernziele der Optimierung der Verwaltung - Die operativen Kernaufgaben der BA werden durch die Internen Services besser unterstützt. Dadurch werden die Geschäftsführungen der Agenturen von Verwaltungsaufgaben entlastet und können sich so verstärkt dem operativen Geschäft - auch und vor allem in Bezug auf das SGB II - widmen. - Die Internen Services erbringen qualitativ bessere Leistungen und werden transparenter gesteuert. Nur Verwaltungsaufgaben werden gebündelt - Die innere Organisation und Führungsstruktur werden sukzessive angepasst. Es werden Interne Services für mehrere Agenturen gebildet, in denen die Verwaltungsaufgaben gebündelt wahrgenommen werden (Personal, Controlling/Finanzen, Infrastruktur und infrastrukturelle Dienste). - Da nicht alle Serviceaufgaben durch Interne Services wirtschaftlich wahrgenommen werden können, werden ergänzend Stützpunktsysteme eingerichtet (Statistik, Einkauf, Interne Revision, Forderungsmanagement). - Für die Arbeitsgemeinschaften im SGB II und die Agenturen für Arbeit verändern sich die Betreuung und der Dienstleistungsumfang nicht. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bleiben die Ansprechpartner gleich. Die Vorsitzenden der Geschäftsführung und die Geschäftsführer Finanzen aller örtlichen Agenturen und Regionaldirektionen werden in dieser Woche in der Hochschule der BA in Mannheim über die dazu erforderlichen Umsetzungsschritte informiert.
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