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Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA: Schärfere Sanktionen für Empfänger von Arbeitslosengeld II

Nürnberg (ots)

Zu Jahresbeginn sind die Sanktionen für
Arbeitslosengeld II-Empfänger, die zum Beispiel eine zumutbare Arbeit
ablehnen, verschärft worden. Leistungsempfänger, die wiederholt gegen
ihre Pflichten verstoßen, müssen nun mit strengeren Kürzungen bis hin
zum Wegfall der Leistungen rechnen.
Empfänger von Arbeitslosengeld II sind verpflichtet, alle 
Möglichkeiten auszuschöpfen, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder 
zu verringern. Hierzu gehört insbesondere, jede zumutbare Arbeit 
aufzunehmen und an Fördermaßnahmen teilzunehmen.
Arbeitslosengeld II-Empfängern, die ohne wichtigen Grund gegen 
diese Pflichten verstoßen, werden für drei Monate die Leistungen 
gekürzt. Das war auch bisher so. Neu ist seit dem 1. Januar 2007 die 
verschärfte Kürzung bei wiederholter Pflichtverletzung.
Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt nach der nun geltenden 
Rechtslage vor, wenn innerhalb eines Jahres nach Beginn einer 
vorangegangenen Sanktion erneut eine Pflichtverletzung begangen wird.
Das ist insofern neu, als zuvor eine Pflichtverletzung nur als 
wiederholt galt, wenn sie noch während einer laufenden Sanktion - 
also im Regelfall innerhalb von drei Monaten - begangen wurde.
Bislang wurde bei einer wiederholten Pflichtverletzung das 
Arbeitslosengeld II erneut um den gleichen Prozentsatz gekürzt wie 
bei der ersten. Nunmehr wird beispielsweise bei der zweiten Ablehnung
einer zumutbaren Arbeit innerhalb eines Jahres das Arbeitslosengeld 
II um 60 Prozent gekürzt. Neu ist auch, dass der Anspruch auf 
Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Unterkunft und 
Heizung bei jeder weiteren Pflichtverletzung ganz entfallen kann.
Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 
gelten noch schärfere Regeln. Bei der ersten Pflichtverletzung 
entfällt wie bisher die Regelleistung vollständig. Neu ist, dass bei 
wiederholter Pflichtverletzung auch die Leistungen für Unterkunft und
Heizung für drei Monate entfallen können.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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