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Geplante KWK-Novelle ist unzureichend

Gelsenkirchen/München/Aachen (ots)

Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) greift zu kurz. Diese Auffassung teilen Gelsenwasser, Thüga und Trianel. Die Geschäftsführer der Unternehmen fordern den Gesetzgeber auf, die Novelle im Bereich Mikro-BHKW für Ein- und Zweifamilienhäuser nachzubessern. "Dies ist möglich, ohne die auf 750 Millionen Euro gedeckelte KWK-Umlage auch nur um einen einzigen Cent zu erhöhen", erläutert Sven Becker, Sprecher der Geschäftsführung der Trianel GmbH.

Die Verabschiedung der KWK-G-Novelle ist in dieser Woche Thema im Wirtschaftsausschuss des Bundestages. Wenn die Novelle wie vorgelegt verabschiedet wird, so Thüga-Vorstand Dr. Gerhard Holtmeier, werde "eine große Chance für eine nachhaltige dezentrale Energieerzeugung vertan." Konkret fordern die Unternehmen die Einführung einer Förderklasse "Mikro-BHKW", die für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignet ist. Im aktuellen Gesetzesentwurf werden Mikroanlagen von 1 bis 3 kW elektrischer Leistung genauso gefördert wie Anlagen bis 50 kWel, die ausreichen, ein großes Mehrfamilienhaus mit Strom und Wärme zu versorgen.

Henning R. Deters, Vorstandsvorsitzender der Gelsenwasser AG: "In Deutschland gibt es 18 Millionen Heizungsanlagen, 60 Prozent der Wohnfläche befinden sich in Ein- und Zweifamilienhäusern, dieses Potenzial brauchen wir für das Gelingen der Energiewende."

Konkret wollen die Unternehmen eine zeitlich begrenzte zusätzliche "Anschubfinanzierung" für Kleinstanlagen erreichen. Um Kleinstanlagen wirtschaftlich zu machen, so die drei Unternehmensvertreter, müsse die Förderung für Mikro-KWK von bisher 5,11 Cent/kWh auf 9,61 Cent/kWh erhöht werden. Die Unternehmen rechnen bezogen auf eine 1-kW-Anlage und eine Betriebsdauer von 3.000 Stunden pro Jahr mit einem Mehraufwand von 135 Euro. Die Förderungsdauer solle maximal zehn Jahre betragen.

Gelsenwasser, Thüga und Trianel schlagen vor, ein "100.000 Anlagen Programm" zu initiieren. Dies sei mit einem jährlichen Anteil von weniger als 2 Prozent des KWK-Umlagedeckels möglich. Konkret gehen die Unternehmen von einer Jahressumme von 13,5 Millionen Euro aus.

Mini- und Mikro-BHKW zeichnen sich dadurch aus, dass sie Wärme und Strom am Ort des Verbrauchs zur Verfügung stellen. Diese KWK-Anlagen verfügen über eine Gesamteffizienz im Bereich von 85 bis 95 Prozent. Mit ihnen kann dort, wo kein Fernwärmenetz, aber ein Gasnetz vorhanden ist, in den Heizungskellern die Effizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung etabliert werden. Zudem können die BHKW perspektivisch über eine virtuelle Vernetzung zur Versorgungssicherheit beitragen.

Pressekontakt:

Felix A. Wirtz, Heidrun Becker
Pressestelle Gelsenwasser AG
Fon: +49 (0)209 708-247
pressestelle@gelsenwasser.de

Christoph Kahlen, Leiter Öffentlichkeitsarbeit
Thüga Aktiengesellschaft
Fon: +49 (0) 89-38197-1215
christoph.kahlen@thuega.de

Elmar Thyen, Leiter Unternehmenskommunikation
Trianel GmbH
Fon: +49 (0)241 41320-413
Mobil: +49 (0)151 12 64 17 87
e.thyen@trianel.com

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